Darum gehts
- Enkeltrickbetrüger aus Polen in der Schweiz angeklagt
- Internationale Bande betrog ältere Menschen mit falschen Verwandtschaftsbehauptungen
- 32 Betrugsfälle zwischen 2012 und 2016, Schadenssumme rund 1'021'670 CHF
Er war führendes Mitglied einer internationalen Bande und sass eine langjährige Haftstrafe in Deutschland ab: Jetzt droht dem polnischen Enkeltrickbetrüger Marcin K.* (38) auch hierzulande eine lange Zeit hinter schwedischen Gardinen. Die Vorwürfe: Der Mann mit Spitznamen «Lolli» soll zwischen März 2012 bis Juli 2016 an nicht weniger als 32 Gaunereien in der Schweiz beteiligt gewesen sein.
Die Vorgehensweise
Gemäss Anklageschrift war der Beschuldigte über mehrerer Jahre Mitglied einer international operierenden Gruppierung, die sich auf Betrugstaten gegenüber älteren Menschen spezialisiert hatte. Die Tätergruppe setzte dabei auf die sogenannte Enkeltrick-Masche: In Telefongesprächen gaben sich Beteiligte als nahe Verwandte oder Bekannte aus. Durch gezielte Gesprächsführung und psychischen Druck wurden die Angerufenen dazu veranlasst, grössere Geldbeträge oder Wertgegenstände zu übergeben – in der falschen Annahme, einem Familienmitglied in einer Notlage zu helfen. Das schreibt die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau in einer Mitteilung.
Was genau wird dem Polen vorgeworfen?
Marcin K. soll demnach innerhalb der Täterstruktur verschiedene Rollen eingenommen haben: Einerseits führte er selbst wiederholt Gespräche mit potenziellen Geschädigten. Andererseits koordinierte er die Übergaben und unterstützte andere Betrüger innerhalb der Bande organisatorisch.
Die Betrugstaten wurden vorwiegend von Polen aus geplant und gesteuert, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt. Zwischen März 2012 und Juli 2016 kam es in elf Fällen zu einer erfolgreichen Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen wie Goldbarren oder Armbanduhren innerhalb der Schweiz. Die Schadenssumme beläuft sich dabei auf insgesamt mehr als eine Million Franken. In weiteren 21 Fällen blieb es beim Versuch.
Auslieferung nach Verbüssung deutscher Haftstrafe
Da der Beschuldigte in Deutschland im Zusammenhang mit ähnlichen Betrugsdelikten zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, konnte das Strafverfahren in der Schweiz zunächst nicht durchgeführt werden. Nach Verbüssung der deutschen Strafe wurde er im Mai 2025 über das Bundesamt für Justiz an die Schweiz ausgeliefert.
Der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aargau lautet gewerbsmässiger Betrug. Die Staatsanwaltschaft hat die Durchführung eines abgekürzten Verfahrens und eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten beantragt. Für den Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Entscheid die Unschuldsvermutung für die in der Schweiz begangenen Delikte.
* Name bekannt