Der Mann war im Juni 2018 an einem gewalttätigen Streit am «Märetfescht» in der Hauptgasse der Stadt Solothurn beteiligt, wie aus dem am Freitag veröffentlichen Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Als die Polizei um 2.21 Uhr vor Ort eintraf, war das Opfer nicht mehr ansprechbar.
Es erlitt eine Kopf- beziehungsweise Schädelprellung. Das auch mit Tritten malträtierte Opfer musste ins Spital. Beim zunächst verbalen Streit war es um Frauen gegangen.
Als zweite Instanz verurteilte das Obergericht den heute 33-jährigen Schläger im Dezember 2022 wegen versuchter schwerer Körperverletzung und versuchten schweren Raufhandels zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten.
Es bestätigte auch den vom Amtsgericht Solothurn-Lebern ausgesprochenen Landesverweis von fünf Jahren. Der Mann sei sehr aggressiv und entschlossen vorgegangen, hielt das Obergericht in der Begründung fest.
Der Mann, der seit 2001 über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügt, wehrte sich bis vor das Bundesgericht gegen den Landesverweis. Die Lausanner Richter lehnten die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts ab.
Der Mann wurde in der Schweiz geboren, spricht Schweizerdeutsch und betreibt mit seinem Bruder eine Autogarage. Er ist seit 2019 mit einer kosovarischen Staatsangehörigen verheiratet. Sie lebt im Kosovo - ein Familiennachzug war wegen des laufenden Strafverfahrens ihres Mannes nicht möglich. Sie will mittlerweile die Scheidung, und der «Märetfescht»-Schläger befürchtet Blutrache.
Die persönliche Situation des Beschwerdeführers stelle bezüglich Härtefall «einen Grenzfall» dar, schreibt das Bundesgericht in seinen Erwägungen. Der Mann sei auf wirtschaftlich und sozial jedoch nur mässig integriert.
Er habe zudem einen getrübten strafrechtlichen Leumund: Aktenkundig sind etwa Strafen wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfacher Körperverletzung. Urteile gab es auch in den Kantonen Zürich und Luzern. Das kantonale Migrationsamt habe den Mann bereits vor der Schlägerei in Solothurn verwarnt.
«Die möglichen ausländerrechtlichen Folgen erneuter Straffälligkeit mussten ihm somit bewusst sein», schreibt das Bundesgericht: Trotzdem habe er sich am Stadtfest zu einem erneuten Gewaltdelikt verleiten lassen. (Urteil 7B_791/2023 vom 19.5.2025)