Darum gehts
- Autofahrer zu 6,5 Jahren Haft wegen tödlichem Unfall verurteilt
- Der Unfall geschah bei dichtem Nebel und riskantem Überholmanöver
- 19-jähriger Töfffahrer starb, Auto fuhr bis zu 81 km/h
Im Fall um einen tödlichen Unfall zwischen einem Auto und Töff ist ein Urteil gefallen: Das Obergericht des Kantons Aargau hat am Dienstag einen Autolenker wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren verurteilt. Der 71-jährige Mann hatte Ende November 2022 bei einem Überholmanöver im dichten Nebel eine tödliche Kollision mit einem 19-jährigen Töfffahrer verursacht.
Der heute 74-jährige erfahrene Autolenker habe wissen müssen, dass man nur überholen darf, wenn man absolut sicher sei, dass dies gefahrlos möglich sei, sagte der vorsitzende Oberrichter in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Überholmanöver sei waghalsig und unsinnig gewesen. Fahrlässigkeit sei in einem solchen Fall nicht mehr gegeben.
Obergericht erhöht Strafmass
Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch der ersten Instanz, erhöhte aber das Strafmass. Das Bezirksgericht Baden hatte den Beschuldigten im Januar 2025 wegen eventualvorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Freiheitsstrafe von 5,5 Jahren verurteilt.
Zum tödlichen Unfall kam es am 26. November 2022 gegen Mitternacht auf der geraden Ausserortsstrecke zwischen Busslingen (Gemeinde Remetschwil AG) und Künten AG. Laut Zeugenaussagen herrschte dichter Nebel. Der Wagen vor dem späteren Unfallverursacher fuhr deshalb nur mit Tempo 30 bis 40 und hatte die Nebelschlussleuchte eingeschaltet.
19-jähriger Töfffahrer starb auf der Unfallstelle
Der Beschuldigte machte geltend, er habe die Sicht als gut empfunden. Er setzte zum Überholen an und beschleunigte laut Gutachten auf 75 bis 81 Kilometer pro Stunde.
Zu spät erblickte er das korrekt entgegenkommende Motorrad, das mit 35 bis 42 Kilometern pro Stunde fuhr. Es kam zur Frontalkollision. Der 19-jährige Töfffahrer starb an der Unfallstelle. Der Unfallverursacher und seine Mitfahrerin blieben unverletzt.
Das hohe Strafmass des Bezirksgerichts für vorsätzliche Tötung durch ein Verkehrsdelikt ist kein Einzelfall. Das Bundesgericht bestätigte 2018 Aargauer Gerichtsentscheide gegen einen Bosnier, der ebenfalls bei einem Überholmanöver im Nebel einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Auch damals lautete das Urteil auf 5,5 Jahre Haft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.