Darum gehts
- Die Britin Wendy D. (56) will diese Woche ihr Leben in Basel beenden
- Sie zahlt 11'000 Franken für assistierten Suizid in der Pegasos-Klinik
- In der Schweiz ist assistierter Suizid legal
Die Britin Wendy D.* (56) reist diese Woche in die Schweiz, um ihr Leben in einer Klinik der Organisation Pegasos zu beenden. Wendy D. ist körperlich gesund, doch der Verlust ihres Sohnes Marcus vor vier Jahren hat ihr den Lebenswillen genommen. Marcus (†23) erstickte an einem Stück Tomate, während er nach einer Partynacht auf dem Sofa einschlief. Trotz Therapie und Unterstützung empfindet D. ihr Leben als nicht mehr lebenswert und entschied sich für den kontrollierten Tod in der Schweiz, wie die britische «Daily Mail» berichtet.
D. zahlt nach eigenen Angaben 11'000 Franken für ihren assistierten Suizid, einschliesslich der Kosten für Medikamente, Ärzte und die behördlichen Gebühren. Sie betont im Gespräch mit der Zeitung: «Mein Leben, meine Wahl.»
«Nicht depressiv»
Pegasos-Gründer Ruedi Habegger erklärte gegenüber der «Daily Mail»: «Sie ist absolut nicht depressiv.» Und dennoch stehen alle bei Pegasos offenbar hinter der Entscheidung der ehemaligen Pflegekraft.
In der Schweiz ist die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich legal, solange sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt (Art. 115 StGB). Damit sie rechtlich zulässig ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen gelten in der Schweiz
1. Urteilsfähigkeit: Die Person weiss, was sie tut.
2. Die Person muss einen dauerhaften Sterbewunsch hegen.
3. Die Person darf nicht aus dem Affekt handeln und kennt mögliche Alternativen.
4. Autonomie: Die Person darf nicht von Dritten beeinflusst werden.
5. Tatherrschaft: Sie muss die zum Tod führende Handlung selbst ausführen. Die helfende Person darf dabei keine selbstsüchtigen Motive verfolgen.
Das sagt Pegasos
Diese Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass der Sterbewunsch selbstbestimmt, wohlinformiert und durchdacht ist. In der Praxis spielen Ärztinnen und Ärzte dabei eine wichtige Rolle. Sie müssen die Urteilsfähigkeit sorgfältig prüfen, aufklären und sich an medizinische sowie ethische Richtlinien halten.
Auf Anfrage erklärt die Organisation Pegasos: «Jeder assistierte Suizid bedarf eine sorgfältige vorherige Beurteilung. Um zu klären, ob eine Person – nach Schweizer Recht – berechtigt ist, einen Antrag zu stellen, fordern wir immer medizinische und/oder psychiatrische Gutachten von zugelassenen Fachärzten an.» Hierzu müsse jeder Antragsteller mit einem Arzt/Psychiater sprechen. Es sei zudem Standard, dass jede Person, am Tag vor der geplanten Durchführung noch einmal von einem Arzt befragt wird. «Dieser stellt ein Gutachten aus, dass die Person urteilsfähig ist und die Freitodbegleitung stattfinden kann. Dann wird die konkrete Uhrzeit für die Freitodbegleitung festgelegt und das Rezept für das Natriumpentobarbital ausgestellt», erklärt die Organisation.
«Ich kann es kaum erwarten»
Wendy D. hat jedes Detail ihres Abschieds geplant: Sie will «Die With A Smile» von Lady Gaga und Bruno Mars hören, ein T-Shirt ihres verstorbenen Sohnes tragen und wünscht sich, dass ihre Asche mit der von Marcus an einem Gedenkplatz verstreut wird. «Ich kann es kaum erwarten», sagt sie und gibt zu, dass sie auf ihrem Handy einen digitalen Countdown gestartet hat, seit sie Ende vergangenen Jahres «grünes Licht» bekommen hat.
«Am Tag der Freitodbegleitung machen wir alles bereit für den letzten Weg. Eine Fachperson legt eine Infusion mit einer Kochsalzlösung und bereitet alles für die Freitodbegleitung entsprechend vor», schreibt Pegasos. Wenn die sterbewillige Person bereit ist, wird das Kochsalz durch Natriumpentobarbital ersetzt. «Dann öffnet die sterbewillige Person selbstständig den Hahn der Infusion.» Dieser Moment werde von einer Überwachungskamera gefilmt. In der Rechtsmedizin wird dann bestätigt, dass es keine Gewalteinwirkung gegeben hat.
D.s Familie wurde über ihr Vorhaben informiert. Die Britin hofft, durch ihre Offenheit die Debatte über Sterbehilfe in Grossbritannien zu fördern.
* Name bekannt