Beschuldigter kommt am Bezirksgericht Horgen ZH an
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Hassan U. (38) soll Escort-Dame Isabella E. (†30) in Richterswil ZH ermordet haben
Musste sie sterben, weil er sein Geld verlegt hatte?

Er soll sie bedroht, gefoltert und schliesslich erwürgt haben: Hassan U.* (38) hat gemäss Anklage die Escort-Dame Isabella E.* (†30) getötet. Er habe geglaubt, sie hätte ihm 30'000 Franken gestohlen. Dabei habe er das Geld selbst verlegt. Jetzt steht er vor Gericht.
Publiziert: 10.09.2025 um 21:40 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2025 um 13:20 Uhr
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Isabella E.* (†30) ist tot.
Foto: Tele Züri

Darum gehts

  • Mann tötete Escort-Dame wegen vermeintlich gestohlenem Geld in Richterswil ZH
  • Angeklagter folterte und erwürgte das Opfer in seiner Wohnung
  • Staatsanwaltschaft fordert Verurteilung wegen Mordes, Mindeststrafe von zehn Jahren
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
11.09.2025, 13:39 Uhr

Urteil wird doch nicht heute eröffnet

Die Richterin sagt, dass das Urteil erst am 22. September um 10 Uhr eröffnet wird. Der Fall ist zu umfangreich, als dass er heute fertig behandelt werden kann.

11.09.2025, 13:15 Uhr

Das Schlusswort des Beschuldigten

Hassan U. sagt in seinem Schlusswort, dass er keine Tötungsabsichten gehabt habe. Er sagt: «Es war nicht meine Absicht, sie zu töten. Die Angehörigen tun mir sehr leid, auch mein Sohn und meine Familie. Ich entschuldige mich noch einmal von ganzem Herzen.» Die vorsitzende Richterin erklärt somit die Verhandlung als beendet. Es soll noch heute ein Urteil erfolgen. Die Richter beraten jetzt, wann das Urteil verkündet wird.

11.09.2025, 12:45 Uhr

Anklage bleibt bei Mord

«Ich finde es unsäglich, wie sich der Täter als Opfer darstellt», sagt die Staatsanwältin. «Er muss sich das ganze Leben an den schlimmen Tag erinnern? Damit muss er leben, er hat sich das alles selber zuzuschreiben», sagt sie. Auch, dass sich das Opfer die Schnittverletzungen selber zugefügt haben soll, sei absurd, sagt die Anklägerin. Im Gutachten sei klar festgehalten, dass die Schnittverletzungen fremd verursacht sind.

11.09.2025, 12:37 Uhr

Verteidiger streitet Grausamkeit ab

Sein Mandant habe keine Vorstrafen. Er sei nicht so grausam, wie das die Staatsanwaltschaft darstellt, sagt der Verteidiger. Er plädiert auf Totschlag oder eventualvorsätzlicher Tötung. Er spricht von einer spontanen Tat. Er betont zudem die starke Wirkung von Kokain in Mischung mit Alkohol. Sein Mandant sei unter extremem psychischem Stress gestanden. und habe nach der Tat alles in seiner Macht stehende gemacht, um die Tat rückgängig zu machen. Er sagt: «Er bereut die Tat jeden Tag.» Während des Plädoyers schluchzt Hassan U. und wischt sich Tränen ab. 

11.09.2025, 12:23 Uhr

Angriff durch die Frau?

Auch der Verteidiger glaubt, dass sein Mandant von der Frau mit einer Flasche einen Schlag abgekriegt hatte. Die Schnittverletzung erklärt der Anwalt mit dem anschliessenden wilden Handgemenge am Boden. Und erwähnt den emotionalen Ausnahmezustand seines Mandanten. So habe er auch am Telefon verwirrt gewirkt. Die Glasflasche auf den Kopf habe schliesslich die Schlägerei ausgelöst. Der Anwalt liest eine Liste vor, warum es sich bei dem Fall nicht um einen Mord handelt. Unter anderem erwähnt er: Der emotionale Ausnahmezustand, das Fehlen der Vorbereitungshandlungen, der spontane Gewaltausbruch. Der Schlag mit der Flasche auf den Kopf seines Mandanten sei an allem Schuld gewesen. «Das schlug er unkontrolliert zu. Er bewegte sich wie in einem Tunnel», sagt der Anwalt. Er spricht von Entstehung der Aggression im Affekt. 

11.09.2025, 12:05 Uhr

Er wollte einen draufmachen

«Der Beschuldigte kann sich nicht mehr gut erinnern. Ich gehe später auf den Grund ein», sagt er. «Er wollte mit dem eben erhaltenen Lohn einen drauf machen», sagt der Verteidiger. «Er konsumierte Alkohol und Kokain zusammen mit der Escort-Frau. Die entspannte Atmosphäre war vorbei, als sie von einem Toilettenbesuch zurückkam. Sie verhielt sich verdächtig», sagt der Anwalt. «Darum begann der Streit», sagt er. 

11.09.2025, 11:58 Uhr

Verteidiger fordert nur sechs Jahre

Der Anwalt des Beschuldigten will die Tat seines Mandanten nur als Totschlag oder eventualvorsätzlicher Tötung klassifiziert haben. Dafür findet er eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren angemessen. «Man muss berücksichtigen, was in meinem Mandanten vorgegangen ist», sagt der Anwalt. «Mein Mandant führte bis zu dem Vorfall ein völlig normales Leben. Er kann sich nicht erklären, was in den Stunden an dem Morgen des 11. November 2023 passiert ist», sagt der Anwalt. 

11.09.2025, 11:38 Uhr

Kurze Pause

In ein paar Minuten hält der Anwalt von Hassan U. sein Plädoyer. 

11.09.2025, 11:30 Uhr

Sie wollte Tierpflegerin werden

Die Mutter der getöteten Isabella E. lässt ausrichten, dass ihre Tochter noch immer bei ihr gewohnt hatte. Sie sei jeweils nur zum Reisen weggegangen. «Zu wissen, wie sehr ihre Tochter gelitten hatte, zerreist ihr das Herz», sagt der Opferanwalt. «Sie wollte Tierpflegerin werden. Sie habe sich immer für ihre Mitmenschen und Tiere eingesetzt», sagt der Anwalt. 

11.09.2025, 11:19 Uhr

Bissverletzungen am Hals

Dann ordnet der Opferanwalt die Tat neu ein: «Es ist eigentlich ein Raubmord. Die Gewalt diente einzig und allein dazu, an das Geld zu kommen. Dabei spielt es keine Rolle, wem das Geld gehört», sagt er.. Dann erwähnt der Opferanwalt Verletzungen, die nicht in der Anklage erschienen sind: «Sie hatte Bissverletzungen an Schulter am Daumenballen, am Hals. Gleichzeitig war sein Gesicht komplett mit Blut verschmiert. Es entsteht der Eindruck, dass er im Blutrausch gehandelt hatte.»

Wegen angeblich gestohlenen 30'000 Franken soll er sie getötet haben – dabei hatte sie mit seinem Geld nichts am Hut.

Während seine Lebenspartnerin im Ausland verweilte, buchte Hassan U.* (38) über die Plattform «X-Date» die Escort-Dame Isabella E.* (†30). Die Brasilianerin kam für sexuelle Dienste am Morgen des 11. November 2023 in seine Wohnung nach Richterswil ZH. Doch sie kam nicht mehr lebend heraus.

Laut der Staatsanwaltschaft ist der angeklagte Freier für Isabella E.s Tod verantwortlich: Weil der Zürcher Chauffeur davon ausging, dass sie sein Geld – rund 30'000 Franken, versteckt unter der Matratze im Schlafzimmer – mitgehen liess, soll er sie zunächst bedroht, gefoltert und dann erwürgt haben. Schliesslich liess er die Rettungskräfte kommen. Diesen bot sich ein Massaker. Der Schweizer mit Wurzeln in Marokko sitzt seither in Haft.

Jetzt muss sich der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten. Die Vorwürfe: Mord, einfache Körperverletzung sowie versuchte Nötigung. Blick liegt die Anklageschrift vor.

Schnitte und Faustschläge

Zwei Stunden, nachdem er Isabella E. zu sich nach Hause bestellt hatte, soll Hassan U. seine 30'000 Franken nicht mehr im gewohnten Versteck vorgefunden haben. Sofort habe er Isabella E. verdächtigt.

In der Anklage heisst es: «In der Absicht, die Rückgabe dieses Geldes zu erreichen, ergriff der Beschuldigte ein Messer und bedrohte die Geschädigte im Wohnzimmer damit.» Laut Staatsanwaltschaft fügte er ihr mehrere Schnitte am ganzen Körper zu. So etwa an Stirn, Wange, Kinn, Brust und Lendenbereich sowie Oberschenkel.

Doch Isabella E. wusste nicht, wo das Geld war – also sei Hassan U. einen Schritt weiter gegangen. Laut Anklage verprügelte er sie mit Fäusten und Händen am ganzen Körper. Er packte Isabella E. an den Haaren, riss ihr ganze Büschel aus, würgte sie und knallte er ihren Kopf gegen den Boden.

Aus Egoismus gehandelt

Die aufgelisteten Verletzungen füllen zwei A4-Seiten und zeugen von der schweren Gewalt, die Isabella E. angetan wurde. Die Todesursache: eine Atemlähmung infolge eines Schädel-Hirn-Traumas sowie ein sauerstoffbedingter Hirntod durch das Erwürgen oder Erdrosseln.

Mord sei das gewesen, ist sich die Staatsanwältin sicher und fordert eine entsprechende Verurteilung. Hassan U. soll aus reinstem Egoismus gehandelt haben, um das vermeintlich gestohlene Geld zurückzuerhalten.

Der Zürcher habe befürchtet, dass seine Lebenspartnerin das Fehlen des Geldes bemerken würde und herausfinden könnte, dass er in ihrer Abwesenheit eine Prostituierte in ihre gemeinsame Wohnung bestellt hatte. Er soll sein Opfer über längere Zeit krass misshandelt und diesem übermässig starke Qualen zugefügt haben.

«Grausame Folter im Blutrausch»

«Die Tragödie dieses Mordfalles liegt darin, dass eine junge Frau qualvoll sterben musste, und dies bloss, weil der Beschuldigte schlicht vergessen hatte, dass er selbst das Geld Tage zuvor an einem anderen Ort in seiner Wohnung versteckt hatte», sagt Rechtsanwalt David Gibor zu Blick. Er vertritt die Opferfamilie. Gibor weiter: «Was dann aber geschah, kann nur noch als grausame Folter und exzessive Gewaltanwendung im Blutrausch an einem körperlich völlig unterlegenen Opfer bezeichnet werden.»

Welche Strafe die Staatsanwaltschaft fordert, ist noch nicht bekannt. Für Mord ist in der Schweiz eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bis lebenslang vorgesehen. Die Verteidigung des Beschuldigten hat sich gegenüber Blick noch nicht geäussert. Sein Erspartes von rund 30'000 Franken wurde beschlagnahmt – und dürfte für die Prozess-Kosten von etwa 35'000 Franken verwendet werden.

Rechtsanwalt David Gibor
Foto: zVg

Die Verhandlung am Bezirksgericht Horgen beginnt um 8.30 Uhr, Blick berichtet live.

*Namen geändert 

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