Darum gehts
- Nati-Star Breel Embolo zieht Schuld-Urteil weiter, Basler Appellationsgericht soll neu entscheiden
- Der Fussballer soll zwei Männern gedroht haben
- Strafgericht verurteilte Embolo zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 3000 Franken
Zusammenfassung
Er kam, sah – und kassierte: Nati-Star Breel Embolo (28) hoffte am Mittwoch vor dem Basler Appellationsgericht auf einen Freispruch im Droh-Prozess. Doch vergebens: Der Richter bestätigte den Entscheid der Vorinstanz von vor zwei Jahren. Heisst: Es bleibt bei einer bedingten Geldstrafe von 135 000 Franken – oder 45 Tagessätzen à 3000 Franken.
In einem schriftlichen Statement fand der Fussballer nach der Urteilsverkündung klare Worte: «Ich bedauere das Urteil und werde die schriftliche Begründung abwarten. Es war mir wichtig, dem Berufungsgericht meine Sicht der Dinge darzulegen. Nun fokussiere ich mich auf die anstehenden Trainings und die wichtigen Spiele mit der Nationalmannschaft.»
Dem Fussballer wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 27. Mai 2018 bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung im Ausgang zwei Männern gedroht zu haben. Einer von Embolos Freunden soll einem der beiden Männer gar per Faustschlag die Nase gebrochen haben. Er sitzt ebenfalls auf der Anklagebank.
Bereits vor der Verhandlung am Appellationsgericht erklärte Embolo in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger», dass er auf «die Chance hoffe, zu sagen, was an jenem Abend im Jahr 2018 in der Basler Innenstadt tatsächlich passiert ist». Und weiter: «Es geht mir darum, dass die Wahrheit ans Licht kommt.»
Vor Gericht erklärte der Fussballer gestern: Es habe gegenseitige Beleidigungen gegeben. So sei etwa das Schimpfwort «Hurensohn» gefallen. Dafür entschuldige er sich. «Ich habe aber niemandem gedroht!» Nach rund einer Stunde Verhandlung verliess Embolo den Gerichtssaal, um zu trainieren. Er war teilweise dispensiert. Die Schweizer Nationalmannschaft bereitet sich auf das Spiel vom Freitag gegen den Kosovo vor. Der Richter wünschte ihm «einen guten Match».
Immerhin: Für den Berufungsprozess tauschte Embolo seinen Schlabberlook von vor zwei Jahren gegen ein sportlichelegantes Outfit, das eher einem Gerichtstermin entsprach.
Kurz nachdem der Fussballer sich verabschiedet hatte, ergriff auch schon sein Anwalt das Wort und forderte für Embolo einen «vollumfänglichen Freispruch».
Wie es vor sieben Jahren schliesslich zu der gebrochenen Nase kam, konnte niemand im Saal wirklich erklären. Der mitangeklagte Freund von Embolo verweigerte von Anfang an die Aussage. In seinem Fall reduzierte das Gericht die Strafe wegen einfacher Körperverletzung von zehn auf acht Monate. Weiter muss er dem Opfer zudem eine Genugtuung von 3000 Franken zahlen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Jetzt äussert sich Embolo zum Urteil
Nun hat sich Breel Embolo zu dem zweitinstanzlichen Urteil geäussert: «Ich bedaure das Urteil und werde die schriftliche Begründung abwarten. Es war mir wichtig, dem Berufungsgericht meine Sicht der Dinge darzulegen. Nun fokussiere ich mich auf die anstehenden Trainings und die wichtigen Spiele mit der Nationalmannschaft.»
Ende
Nach nur 20 Minuten ist das Urteil gesprochen. Die Berufungsverhandlung ist somit fertig.
Keine mediale Vorverurteilung
Dann geht der Richter auf die Frage ein, ob Embolo und seine Kollegen die Geschädigten tatsächlich in Angst und Schrecken versetzt hat. Er findet: Die soziale Stellung Embolos spiele in diesem Fall schon eine Rolle. Wie er gewirkt hat, beschreibe ein eigenes Beispiel von Embolo: Der Fussball-Spieler erklärte heute Morgen, dass es still wurde, als er aus dem Auto stieg. Ihm seien Kollegen gefolgt. «Das war dann eben schon eine gewisse Droh-Kulisse», sagt der Richter.
Auch geht der Richter auf die angebliche mediale Vorverurteilung ein. Er findet, er sehe eine solche nicht als gegeben. Manche Beiträge habe Embolo gar sich selbst zuzuschreiben, etwa als er auf Social Media die Medien kritisierte.
Zeugin sah Faustschlag
Weiter erklärt der Richter: «Auch stimmt es nicht, dass niemand den Faustschlag gesehen und die Drohungen mitbekommen hat.» Er verweist hier etwa auf eine Zeugin, die beides nennt – auch wenn sie den genauen Wortlaut nicht mehr aufrufen konnte.
Die Anzeige
Auch kritisierten die Verteidiger, dass Embolo und sein Kollege erst nach drei Jahren überhaupt erfahren hätten, dass überhaupt ein Verfahren gegen sie läuft. Hier findet der Richter: «Es war offensichtlich, dass beiden klar war, dass Anzeige erstattet wird.»
Behörden wollten Fall zunächst einstellen
Der Richter geht auf die Kritik der Verteidiger bezüglich der langen Verfahrensdauer ein. Er erklärt, dass das Verfahren unter anderem so lange dauerte, weil die Ermittlungsbehörden sehr vorsichtig vorgingen – eben, weil die Folgen bei einer Nichtschuld enorm gewesen wären. Auch gab es wohl zu Beginn Tendenzen, den Fall komplett einzustellen. Auch die Corona-Zeit habe die Arbeit an diesem Fall hinausgezögert, so der Richter.
Das Urteil
Der Richter hat das Wort. Der Embolo-Freund muss für das Urteil aufstehen, Embolo ist nicht anwesend. Das Appellationsgericht bestätigt das vorinstanzliche Urteilt. Heisst: Embolo wird schuldig gesprochen. Die Strafe: 45 Tagessätzen à 3000 Franken.
Auch der Embolo-Kollege wird schuldig gesprochen. In seinem Fall erfolgt eine leichte Strafmilderung: Das Gericht geht wegen einfacher Körperverletzung von zehn auf acht Monate runter. Der Beschuldigte muss dem Opfer zudem eine Genugtuung von 3000 Franken zahlen.
Urteil um 16 Uhr
Die Verteidiger sind nun mit ihren Plädoyers durch. Das Gericht zieht sich bis um 16 Uhr zur Beratung zurück. Dann erfolgt das Urteil.
Wie kam es zur gebrochenen Nase?
Der Verteidiger geht unter anderem darauf ein, dass eigentlich vollkommen unklar sei, wie es zum Nasenbruch kam.
«Embolo hat keinen Faustschlag gesehen», hält der Verteidiger des Embolo-Kollegen fest. Sowieso sei speziell, dass wohl niemand den Schlag gesehen hat, nicht mal die Augenzeuginnen.
Laut Embolo hat ebenfalls keine Schubserei stattgefunden, wohl gab es einen etwas «bestimmteren Schubser». Könnte dieser die Ursache für die gebrochene Nase sein? Laut dem Verteidiger braucht es nicht viel «damit so eine Nase bricht». Der Verteidger: «Es ist eine der häufigsten Körperverletzungen.» Man wisse das einfach. «Das ist den Gerichten bekannt, dass ist im Sport bekannt.» Die Nase sei nicht nur sehr sensibel, sondern läge eben auch ausgestellt mitten im Gesicht. Da reiche auch schon mal ein Schubser.
Unter anderem deshalb fordert er für seinen Mandanten einen Freispruch. Sollte das Gericht seinem Antrag nicht folgen, spricht er sich für eine Milderung des Strafmasses aus. In diesem Fall sei eine Geldstrafe ausreichend, die jedoch aufgrund der langen Verfahrensdauer zu mildern sei. Für seinen Mandanten spreche auch, dass er sich seit dem Prozess vor dem Basler Strafgericht nichts mehr habe zukommen lassen.
Rüpel statt Reue, Macho statt Macher: Im sportlichen Schlabberlook samt umgedrehtem Käppi, Cargo-Pants und Knitter-T-Shirt zeigte sich Nati-Star Breel Embolo (28) vor dem Basler Strafgericht. Dort gab sich der Fussballer cool, wirkte jedoch respektlos – und kassierte Ende Juni 2023 einen Schuldspruch wegen mehrfacher Drohung. Die Richterin sprach eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 3000 Franken aus. Blick berichtete über den Prozess.
Jetzt wird sein Fall erneut aufgerollt. Ab Mittwoch steht der Nati-Star, der in Frankreich gerade einen neuen Klub gefunden hat, vor dem Appellationsgericht. Ob die Zweitinstanz das Urteil kippt?
Zumindest hofft Embolo auf «die Chance, zu sagen, was an jenem Abend im Jahr 2018 in der Basler Innenstadt tatsächlich passiert ist», wie der Fussballer gegenüber dem «Tages-Anzeiger» vor wenigen Tagen angab. «Es geht mir darum, dass die Wahrheit ans Licht kommt.» Er habe niemandem gedroht. Weiter erklärt Embolo: «Es geht mir nicht um die Bewährungsstrafe, die bekanntlich mild ausgefallen ist.»
Drohungen und Nasenbruch
Konkret wird dem Fussballer vorgeworfen, dass der damals 21-Jährige in den frühen Morgenstunden des 27. Mai 2018 bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung im Ausgang zwei Männern gedroht haben soll. An den Kläger C. A.* gerichtet, meinte Embolo wohl: «Ich vernichte euch. Wisst ihr nicht, wer ich bin?» Und: «Ich mache dich fertig!» sowie «Ich mache dich platt!». Laut Anklageschrift sei C. A. dadurch in «Angst und Schrecken versetzt» worden. Weiter soll Embolo dem zweiten Kläger D. G.* gedroht haben: «Dich lasse ich auch verprügeln, du Hurensohn!»
Mit dabei waren zwei Freunde von Embolo, einer von ihnen musste als Mitangeklagter gemeinsam mit dem Fussballer vor dem Basler Strafgericht antraben. Dieser Kumpel soll schliesslich C. A. so fest geboxt haben, dass dieser einen mehrfachen Nasenbruch erlitt.
Auf Social Media gegen Journalisten ausgeteilt
Vor dem Basler Strafgericht verhielt sich Embolo, gelinde gesagt, seiner Vorbild-Funktion unwürdig. Während der Verhandlung fiel er der Richterin mehrmals ins Wort, sprach und gestikulierte rüpelhaft und schien nicht ernst zu nehmen, dass ihm gerade der Prozess gemacht wird.
Passend dazu blieb der Fussballstar der Urteilsverkündung fern, was unterschiedlich gewertet wurde. Doch sein Anwalt fand: Embolos Anwesenheit sei nicht nötig. Trotzdem hielt es der Spieler wohl für wichtig, sein Missfallen auf Social Media kundzutun.
Dort teilte der Fussballer gegen Medienschaffende aus: In einer Instagram-Story postete er ein Bild der Journalisten vor dem Gerichtsgebäude und unterlegte die Story mit einem Song, in dem es hiess: «Nur Gott kann über mich richten.» Weiter hiess es im Song: «All you Motherf****** get out of my business» (zu Deutsch: «Ihr A****löcher, haltet euch aus meinen Angelegenheiten raus»). Wohl auch eine Botschaft an die Beobachter des Prozesses.
Verletzter Stolz
Die Richterin fand in der Urteilsverkündung klare Worte für den frechen Fussballer: Sie sah es als erwiesen an, dass Embolo den beiden Männern gedroht hatte. Weiter stand für sie fest, dass es eigentlich der Nati-Star war, der die Auseinandersetzung gestartet hatte. Nachdem er seine Freunde aufgehetzt hatte, zog er sich jedoch geschickt zurück. Embolos Motiv: verletzter Stolz. Kurz davor hatte eine Frau es abgelehnt, ein Foto mit dem Nati-Star zu machen.
Vor dem Basler Strafgericht sprach Embolos Verteidiger von üblichen Pöbeleien, die im Ausgang fallen. Er forderte einen Freispruch. Nach dem Schuldspruch der Richterin meldete der Anwalt noch im Gerichtssaal Berufung an. Es liegt nahe, dass der Nati-Star vor dem Appellationsgericht auf einen Freispruch hofft.
Dass sein Verhalten vor Gericht nicht ganz korrekt war, hat inzwischen auch Embolo eingesehen. Zumindest erklärt er gegenüber dem «Tages-Anzeiger»: «Vielleicht war ich damals zu direkt, zu emotional. Und ja, vielleicht war es nicht der richtige Moment und nicht der richtige Ort, um mich so einzubringen.» Auch da habe er lediglich versucht, seine Sicht der Dinge klarzustellen. Embolo fasst zusammen: «Ich fühlte mich wie in einem falschen Film, weil jeder Beteiligte seine eigene Version erzählte.»
* Namen geändert