Frau überlebt mit «Riesenglück»
Zürcher Gericht verurteilt Eritreer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung

Im Oktober 2022 stieg ein damals 28-jähriger Mann in eine Wohnung in Wollishofen ein. Die dort schlafende Frau attackierte und überwältigte er und floh. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn nun zu einer Freiheitsstrafe.
Publiziert: 20.08.2025 um 21:54 Uhr
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Aktualisiert: 20.08.2025 um 22:22 Uhr
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Das Zürcher Obergericht verurteilte am Dienstag einen 30-jährigen Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.
Foto: ALAIN KUNZ

Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Mittwoch einen 30-jährigen Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung einer jungen Frau zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der psychisch kranke Täter wird in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Das Gericht bestätigte weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom Dezember 2023. Schuldsprüche erliess es bezüglich dem Hauptvorwurf, versuchte vorsätzliche Tötung, mehrfachen Hausfriedensbruch und mehrfache Tätlichkeiten.

Stationäre Massnahme wegen Schizophrenie

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe hat der Mann eine Busse von 500 Franken zu bezahlen. Und eine frühere bedingte Geldstrafe wird nun fällig. Angesichts der gutachterlich diagnostizierten Schizophrenie des Beschuldigten ordnete das Gericht eine stationäre Massnahme an. Zu deren Gunsten wird die Freiheitsstrafe aufgeschoben.

Nach seiner Entlassung muss der Eritreer die Schweiz verlassen; die Sperre gilt für den gesamten Schengenraum. Und schliesslich kommen auf den Mann hohe Kosten aus Genugtuungs- und Schadenersatzzahlungen sowie aus dem Verfahren zu. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Verteidigung rückt von Freispruch ab

Die Verteidigung war vor Obergericht von ihrer ursprünglichen Forderung nach einem vollumfänglichen Freispruch abgerückt und anerkannte die Schuldsprüche in den Nebendelikten. Damit ging es nur noch um die versuchte vorsätzliche Tötung.

Wie die vorsitzende Oberrichterin in der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, ist «der Sachverhalt zweifellos erfüllt». Dafür gebe es ausreichend Belege. Der Beschuldigte stieg im Oktober 2022 nachts durch ein offenes Fenster in eine Wohnung in Zürich-Wollishofen ein, wo eine Wohngemeinschaft lebte. Nach eigenen Angaben wollte er Geld oder Wertsachen stehlen.

Opfer hatte «Riesenglück»

Als die im Zimmer schlafende junge Frau aufwachte, stürzte sich der Eritreer auf sie, fixierte sie mit den Knien, würgte sie heftig und drückte ihr, als sie schreien wollte, die andere Hand auf den Mund. Schliesslich gelang es der Überfallenen, den Angreifer in die Hand zu beissen. Als er sie aus ihrem Mund zerrte, riss er ihr dabei zwei Zähne aus. Er flüchtete ohne Beute.

Der Beschuldigte habe in Kauf genommen, dass das Opfer ums Leben kam, sagte die Richterin, auch wenn dies nicht seine direkte Absicht gewesen sei. Damit habe er mit Eventualvorsatz gehandelt. Nur mit «Riesenglück» habe die Frau überlebt. Sie werde allerdings vermutlich ihr ganzes Leben lang von der Tat verfolgt werden.

Am Vormittag hatte die junge Frau in der Verhandlung unter Tränen geschildert, wie sehr sie seither durch das erlittene Trauma in ihrem Leben beeinträchtigt sei. Früher habe sie, die als Austauschstudentin in die Schweiz gekommen war, jeden Tag genossen. «Das hat er mir weggenommen.»

Gleiches Zimmer, andere Frau

Nur drei Monate zuvor war der Beschuldigte in dieselbe Wohnung und ins gleiche Zimmer eingestiegen – sie lag im Haus gegenüber seines eigenen WG-Zimmers. Damals wohnte eine andere junge Frau dort. Auch sie attackierte er. Als sie schrie, flüchtete er auch damals.

Der Beschuldigte habe «nicht nachvollziehbar erklären können», weshalb er nicht einfach wieder gegangen sei, als die Frauen erwachten, sondern sie attackiert habe, sagte die Richterin. Dies und sein generell konzeptloses Verhalten passten zur Diagnose des Psychiaters.

Dieser hatte dem Mann eine mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Er befand sich zum Tatzeitpunkt offenbar in einer Vorphase zur Schizophrenie.

Vor Bezirksgericht war von Schizophrenie noch nicht die Rede gewesen. Der Beschuldigte wies bei der ersten Begutachtung die entsprechenden Symptome noch nicht auf.

Beschuldigter fühlt sich nicht krank

Erst nachdem der Beschuldigte in Haft auf Angestellte und Mithäftlinge losgegangen war und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, habe ein Assistenzarzt auf die offensichtliche Verschlimmerung des Zustandes hingewiesen. Es wurde ein neues Gutachten erstellt.

Der Beschuldigte selbst, der sich in Sicherheitshaft befindet, fühlt sich nicht krank, wie er vor Gericht sagte. Er nehme seit dem Klinikaustritt auch die Medikamente nicht mehr. Nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Krankheitseinsicht sei eine stationäre Behandlung nötig, sagte die Richterin. Nur damit könnten künftige erneute Gewalttaten verhindert werden.

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