«Verlangtes Strafmass fiel mit 36 Monaten hoch aus»
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Blick-Reporter zu Prozess:«Verlangtes Strafmass fiel mit 36 Monaten hoch aus»

Neun Brände gelegt
Jetzt ist das Urteil für Feuerteufelin (45) aus Elgg ZH da

Sie wollte ihre verstorbene Katze so zurückholen: 2024 brachen in Elgg ZH mehrere Feuer aus. Diese soll Tamara P. gelegt haben. Der Schaden beläuft sich auf über 2,5 Millionen Franken. Jetzt muss sich die 45-Jährige vor Gericht verantworten.
Publiziert: 10.09.2025 um 00:06 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2025 um 16:38 Uhr
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Sie soll die Feuerteufelin von Elgg sein. Die 45-jährige Tamara P. habe Stimmen gehört, die sie zu den Bränden angestiftet haben.

Darum gehts

  • Frau in Elgg legt Brände, um verstorbene Katze zurückzuholen
  • Innere Stimmen befahlen ihr, Feuer zu legen für deren Auferstehung
  • Neun Brände in vier Monaten verursachten über 2,5 Millionen Franken Schaden
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sebastian BabicReporter Blick
10.09.2025, 16:59 Uhr

Urteil gesprochen

Somit ist die Verhandlung geschlossen.

10.09.2025, 16:58 Uhr

Zu den Kosten:

«Kosten des Gutachtens gehen auf die Gerichtskasse, den für Ihre Krankheits können sie nichts. Auch Ihre Verteidigung wird von der Gerichtskasse übernommen, bis sie wieder zu Vermögen kommen. Danach müssten sie die Kosten begleichen.»

10.09.2025, 16:53 Uhr

Zivilforderungen der Privatkläger im Grundsatz anerkannt

«Grundsätzlich haben sie die privaten Forderungen anerkannt. Wo Unsicherheiten sind, wurden die Privatkläger auf den zivilen Weg verwiesen aber Sie haften grundsätzlich dafür.»

10.09.2025, 16:51 Uhr

Rückfallgefahr: Darum gibt es eine unbedingte Strafe und eine stationäre Massnahme

«Durch die Rückfallgefahr ist eine bedingte Strafe für Sie vom Tisch. Es bleibt bei einer stationären Massnahme, auch aufgrund des Gutachtens. Ihre Massnahme wurde bereits gelockert, wir sehen die stationäre Massnahme aber als angebracht. Solche Massnahmen sind aber durchlässig und diese können situativ geöffnet oder abgemildert werden. Es wartet noch viel Arbeit auf Sie und darum ist die stationäre Massnahme im Moment das richtige. Bleiben Sie dabei, beweisen sie sich. Ich ermutige Sie dazu.»

10.09.2025, 16:46 Uhr

Zu den kleineren Bränden:

«Die restlichen Branstiftungen waren kleinerer Natur. Es ging nie um Rache gegen andere Personen, die Opfer wurden zufällig ausgesucht. Eigentlich wären dafür immer noch über vier Jahre vorgesehen, durch ihr Geständnis und ihre Reue, haben sie die Untersuchung massiv erleichtert und das haben wir berücksichtigt, sodass wir schlussendlich bei den 36 Monaten landeten.» Die bisherige Haft und der vorzeitige Massnahmenvollzug werden angerechnet. 

10.09.2025, 16:44 Uhr

Zur Strafe:

«Auch wenn sie sich ein leerstehendes Haus ausgesucht haben, haben sie das Feuer mit Absicht gelegt, es zwar gelöscht, aber sich nicht darum gekümmert. Die Liegenschaften rundherum waren bewohnt und die Brände wurden gelegt, als die meisten Bewohner im Bett lagen. Der Schaden war sehr hoch, ebenso das Risiko von Verletzungen. Alleine dafür wären rund 5 Jahre als Haftstrafe normal. Die verminderete Schuldunfähigkeit mitlleren Grades und ihre Vorgeschichte wirken sich massiv (rund 24 Monate) strafmildernd aus.

10.09.2025, 16:40 Uhr

Warum ist es kein (versuchtes) Tötungsdelikt?

«Ihnen ging es nicht darum Menschen zu verletzen, sondern darum ihre Katze zu retten. Eine INkaufnahme einer Tötung kann nicht erstellt werdern (speziell beim ersten Brand), denn sie hatten ja vor das erste Feuer zu löschen. Eine Gefährdung nahmen sie aber in Kauf.»

10.09.2025, 16:39 Uhr

Das Gericht begründet:

«Frau P. sie haben kooperiert und gestanden. Ihr Geständnis deckt sich mit den Untersuchungsergebnissen. Der erste und schlimmste Brand erfüllt den tatbestand einer qualifizierten Brandstiftung. Hier wurden Menschen konkret gefährdet, die Häuser rundherum waren bewohnt, auch wenn sie, nach eigener Aussage, darauf geachtet haben keine Menschen zu verletzten. Auch die anderen Brände wurden als Brandstiftung oder versuchte Brandstiftung gewertet.»

10.09.2025, 16:33 Uhr

Urteil: Drei Jahre Haft, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme

Die Beschuldigte wird zu drei Jahren Haft verurteilt, davon sind 431 Tage Haft abzuziehen, die sie bereits abgesessen hat. Die Haftstrafe wird zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. 

10.09.2025, 16:30 Uhr

Das Urteil wird bald eröffnet

Die Angeklagte und die Gäste sind zurück. Gleich geht es los.

In der Zürcher Gemeinde Elgg bei Winterthur ZH geht vergangenes Jahr die Angst um. Ein Feuerteufel legt innert vier Monaten neun Brände an acht Orten. Wie durch ein Wunder kommen keine Menschen zu Schaden. Doch die Kosten haben es in sich: Summiert belaufen sich diese auf über 2,5 Millionen Franken. Dutzende Anwohner müssen in den betroffenen, teilweise dicht besiedelten Zonen während der Brände evakuiert werden.

Blick-Recherchen zeigen damals: Beim Feuerteufel handelt es sich mutmasslich um Tamara P.* (45). Sie lebt in der Gemeinde, in unmittelbarer Nähe der Brandherde. Sie wohnt alleine, ist Mutter einer Tochter im Teenageralter und leidet laut ihrem Umfeld unter psychischen Problemen.

Gemäss Anklage legte sie die Brände, um ihre verstorbene Katze Speedy von den Toten auferstehen zu lassen. Innere Stimmen hätten ihr das befohlen. Heute Mittwoch steht sie vor Gericht. Sie ist weitestgehend geständig.

Alkohol und Antidepressiva

Die Geschichte nimmt am 16. März 2024 kurz nach Mitternacht ihren Anfang. Tamara P. hat zwei Tage zuvor ihre Katze begraben. An diesem Abend trinkt sie Alkohol und nimmt Antidepressiva zu sich, als ihr eine innere Stimme sagt: «Du hast Speedy doch so geliebt. Ich gebe dir Speedy zurück, wenn du ein Feuer legst.» So der Wortlaut der Anklageschrift. Speedy – so hiess die heiss geliebte Katze der Angeklagten.

Es sollte der Startschuss zu einer gefährlichen Brandserie in Elgg werden, die Millionen von Franken kosten wird und die Bewohner in Angst und Schrecken versetzte.

Im Dorfkern brennt es wieder
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Vorfall im April 2024:Im Dorfkern von Elgg ZH brennt es

An diesem Abend begibt sich Tamara P. mit einem Gemisch aus Benzin, Motorenöl und Petroleum in einem Tomatensaucenglas zu einer Scheune, die an ihr Wohnhaus grenzt. Sie zündet eine Holztreppe an, beobachtet das Feuer einige Zeit. Offenbar überdenkt sie ihre Tat inmitten der Brandstiftung und tritt das Feuer wieder aus, bevor sie sich entfernt.

Nur: Das Holz glimmt weiter und entfacht einen Grossbrand. Fünf benachbarte Gebäude werden stark beschädigt, 40 Personen müssen evakuiert werden. Der Sachschaden: 2,3 Millionen Franken!

Ausschliesslich Sachschaden – ein kleines Wunder

Dass keine Person zu Schaden kommt, grenzt an ein Wunder. Die Anklage hält fest: «Die Beschuldigte wusste, dass die umliegenden Häuser bewohnt waren und die Bewohner aufgrund der späten Uhrzeit nicht oder zu spät sich selbst in Sicherheit bringen oder evakuiert werden könnten.»

Danach geht es im gleichen Stil weiter. Immer wieder konsumiert Tamara P. Alkohol, zusätzlich zu ihren Antidepressiva – und immer wieder hört sie die Stimme, die ihr verspricht, ihre Katze zurückzuholen, sollte sie weiterhin Brände legen. In der Folge setzt sie etwa ein Auto in Brand, weil sie Angst hat, es könne ihre tote Katze überfahren, falls diese wiederkomme.

Auch vor dem Heimatmuseum in Elgg machte P. keinen Halt. Hier meldet sich ihre innere Stimme sogar während der Brandstiftung, weil sich die Flammen nicht wie gewünscht ausbreiten, und schlägt ihr vor, Aussendekoration anzuzünden, um ein grösseres Feuer zu entfachen.

Drohnenaufnahmen zeigen abgebrannten Schopf
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Brandserie in Elgg:Drohnenaufnahmen zeigen abgebrannten Schopf

Anklage fordert drei Jahre Haft

Nach weiteren Brandstiftungen, wovon fünf nicht gelingen und vor Gericht als «versuchte Brandstiftung» taxiert werden, wird sie von der Polizei erwischt und Anfang Juli in Gewahrsam genommen. Der Gesamtschaden, den sie verursacht haben soll, liegt bei deutlich über 2,5 Millionen Franken. Zudem habe sie wissentlich Leib und Leben der Bewohner gefährdet.

Jetzt muss sich die 45-Jährige vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Zur Last gelegt werden ihr mehrfache qualifizierte und teilweise versuchte Brandstiftung. Weil laut einem forensisch-psychiatrischen Gutachten von «akuter Wiederholungsgefahr» auszugehen ist, sitzt die mutmassliche Feuerteufelin seit Juli 2024 in Haft. Bei einem Schuldspruch würde ihr diese angerechnet werden. Das Gutachten attestiert ihr auch eine verminderte Schuldfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und die Anordnung einer stationären Massnahme.

Blick tickert heute Mittwoch live aus dem Gerichtssaal.

* Name geändert

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