Luiza D. (†29) in Kehrsatz BE erdrosselt
Ehemann Lukas D. steht erneut vor Gericht

Im Dezember 2022 starb die junge Luiza D. in Kehrsatz. Ihr Hals war mit Kabelbindern zugeschnürt. Die erste Instanz verurteilte den Ehemann zu 20 Jahren Haft wegen Mordes. Nun geht der Berufungsprozess los.
Publiziert: 20.10.2025 um 08:06 Uhr
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Aktualisiert: 15:08 Uhr
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Die junge Luiza D. starb im Dezember 2022 in Kehrsatz BE.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Lukas D. steht erneut vor Gericht wegen Mordes an seiner Ehefrau
  • Angeklagter bestreitet Tat, Gericht sieht Verabreichung von Dormicum und Erdrosselung
  • Erstinstanzliches Urteil: 20 Jahre Freiheitsstrafe, Obergericht entscheidet am Mittwoch
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Rund drei Jahre nach dem mutmasslichen Mord an seiner Ehefrau (†29) steht Lukas D.* (41) erneut vor Gericht. Der Mann aus Kehrsatz BE wurde im August 2024 zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. D. hat das Urteil jedoch weitergezogen.

Der Mann soll Luiza D. im Dezember 2022 in der gemeinsamen Wohnung getötet haben. Der Mann hat die Tat stets bestritten. Seine psychisch angeschlagene Frau habe sich selbst das Leben genommen, betonte der Angeklagte damals vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland.

Das Gericht sah es hingegen als erwiesen an, dass der angehende Rettungssanitäter seiner Frau das Beruhigungsmittel Dormicum verabreichte und sie dann im Schlaf erdrosselte. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Angeklagter möchte sich nicht äussern

Am Montag hat der Angeklagte vor dem Berner Obergericht von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. Er wolle sich nicht mehr äussern, sagte D.. Dabei blieb er denn auch höflich, aber beharrlich bei jeder Frage, die ihm das Gericht trotzdem stellte.

Die Staatsanwaltschaft führte bei ihrem Plädoyer am Nachmittag verschiedene Indizien ins Feld, die gegen einen Suizid der Frau sprechen. So seien die Verschlüsse der Kabelbinder so gelegen, dass es gegen eine Selbsttat spreche. Auch seien die Haare der Frau schön drapiert gewesen, was ebenfalls wohl niemand tun würde, der sich das Leben nehmen will.

Keine Hinweise auf Suizid-Absichten

Niemand im Umfeld der Frau habe Hinweise beobachtet, die auf eine Suizidalität hätten schliessen lassen. Im Gegenteil, die Frau habe Pläne für die Zukunft geschmiedet.

Der Angeklagte ist Rettungssanitäter. Er habe an der Arbeitsstelle die Version verbreitet, er mache sich Sorgen um seine Frau, dass sie sich etwas antun könnte, führte die Staatsanwältin aus.

Der Angeklagte sei am Tattag aus angeblicher Sorge um die Frau mit einem Arbeitskollegen zur ehelichen Wohnung gegangen, wo die beiden dann die tote Frau fanden. Dem Arbeitskollegen sei das Verhalten des Mannes vor Ort sehr merkwürdig vorgekommen, weshalb er sich bei der Polizei meldete. Es brauche wohl einen sehr gut begründeten Verdacht, damit man einen Arbeitskollegen bei der Polizei melde, kam die Staatsanwältin zum Schluss.

Angeklagter führte Doppelleben

Der Angeklagte habe eine aussereheliche Beziehung gehabt und sei zu feige gewesen, reinen Tisch zu machen, kam die Staatsanwältin zum Schluss. Sie sprach von einem «hinterlistigen Doppelspiel», das der Angeklagte gespielt habe. Er habe als guter Christ dastehen wollen. Eine Scheidung sei nicht infrage gekommen, gleichzeitig habe er aber eine neue Beziehung unterhalten.

Der Anwalt der Opferfamilie machte keinen Hehl daraus, wie schwierig es für seine Mandanten sei, ständig die Suizidthese anhören zu müssen. Der Angeklagte mache das Opfer schlecht, um selber besser dazustehen. Der Mann habe aus purem Egoismus gehandelt und die Frau aus nichtigen Gründen umgebracht.

Das Urteil wird am Mittwoch bekannt gegeben.

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