Spanier (27) vergewaltigt Frau brutal auf Basler WC
Täter zu 14 Jahren Haft und Landesverweis verurteilt

Es ist eine grausame Tat: Im Winter 2023 vergewaltigte ein 27-jähriger in einer Basler WC-Anlage eine Frau. Jetzt steht er vor Gericht. Ein Gutachten attestiert dem Angeklagten eine frauenverachtende Einstellung.
Publiziert: 10:19 Uhr
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Aktualisiert: 10:36 Uhr
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In diesem Park fand die Tat statt.
Foto: Screenshot Google Maps

Darum gehts

  • 27-jähriger Mann wegen brutaler Vergewaltigung in Basel vor Gericht
  • Gutachten zeigt dissoziale Persönlichkeitsstörung und frauenverachtende Einstellung des Beschuldigten
  • Anklage umfasst versuchte vorsätzliche Tötung und mehrfache qualifizierte Vergewaltigung
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Ein 27-jähriger Mann soll im Dezember 2023 eine Frau auf einem WC in Basel brutal vergewaltigt haben. Am Dienstag hat der Prozess am Strafgericht Basel-Stadt begonnen. Nun ist das Urteil da: Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilt den Spanier zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und drei Monaten. 

Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten stellte beim Beschuldigten zuvor eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und eine «frauenverachtende Einstellung» fest, wie die Gutachterin vor Gericht aussagte. Das Gericht erachtete den Mann im Grundsatz für schuldig. 

Der Spanier wird sich einer strafbegleitenden psychiatrischen Massnahme unterziehen müssen und wird für 15 Jahre des Landes verwiesen. Den Opfern der ihm angelasteten Sexualdelikte wird er Genugtuungen von 20'000 Franken bezahlen müssen. Zudem wurden ihm Verfahrenskosten von über 57'000 Franken und eine Urteilsgebühr von 10'000 Franken auferlegt. Schadenersatzforderungen wurden im Grundsatz gutgeheissen und auf den Zivilweg verwiesen.

Brutal auf Spielplatz-WC vergewaltigt

Der heute 27-jährige Mann soll sein Opfer in einer öffentlichen Anlage auf der Claramatte brutal vergewaltigt haben. Im August 2024 soll er ausserdem bei einer versuchten Vergewaltigung in der Wohnung eines anderen Opfers mit seinen Handlungen dessen Tod in Kauf genommen und dessen Leben gefährdet haben.

Die Anklage lautet auf versuchte vorsätzliche Tötung, mehrfache qualifizierte, teilweise versuchte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sowie weitere Delikte. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von allen Parteien angefochten werden. Bis zum Erwachsen der Rechtskraft gilt die Unschuldsvermutung.

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