Nur ein getesteter Betrieb konnte die vollständige Einhaltung der Vorschriften nachweisen, wie das Kantonale Laboratorium am Dienstag mitteilte. Ein weiteres Unternehmen konnte aufzeigen, dass bisher noch niemand Gefahrgüter über den Online-Shop bezogen hat.
Bei den restlichen Shops gab es Beanstandungen. Zwei davon haben zudem Gefahrguttransporte selbst durchgeführt, ohne dazu berechtigt zu sein. Einige der geprüften Betriebe passten nach der Ermahnung der Behörden ihr Sortiment und ihre Arbeitsprozesse an, wie es im Communiqué heisst.
Das Tückische an diesen Produkten sei, dass sie oft harmlos aussehen, aber bei falscher Verpackung, Kennzeichnung oder Lagerung gefährlich werden könnten. Durch unsachgemässe Verpackungen können etwa gefährliche Flüssigkeiten austreten, mit anderen Stoffen reagieren, sich entzünden oder für Verätzungen beim Personal sorgen. Lithiumbatterien können zudem nach einem Aufprall Brände verursachen, wie es weiter heisst.
Im Rahmen ihres Kontrollgangs prüften die Behörden daher, ob die Onlinehändler Gefahrgüter als solche erkennen, richtig verpacken, kennzeichnen und beim Transportunternehmen korrekt deklarieren.
Das Augenmerk lag dabei nicht nur auf Lithiumbatterien und Pyrotechnik, sondern zum Beispiel auch auf Feuerzeugen, Spraydosen, Grillgaskartuschen, Rahmbläser-Kapseln, Brennpasten, Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis, Parfüm sowie aggressive Reinigungsmittel und Badewasserchemikalien.