Ab 2026
Motorfahrzeuge sind an der Basler Kinderfasnacht verboten

Am Fasnachtsdienstag in Basel sind motorisierte Fahrzeuge ab 2026 zum Schutz der Kinder verboten. Dies gilt auch für E-Bikes, E-Roller und E-Trottinette. Die Kantonspolizei passt die Polizeivorschriften zur Fasnacht entsprechend an, wie sie am Montag bekanntgab.
Publiziert: 08.09.2025 um 20:54 Uhr
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Aktualisiert: 08.09.2025 um 21:03 Uhr
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Von Hand gezogene Wagen und andere unmotorisierte Vehikel bleiben an der Kinderfasnacht erlaubt. Motorfahrzeuge sind hingegen am Fasnachtsdienstag zum Schutz der Kleinsten nicht mehr gestattet. (Archivbild)
Foto: GEORGIOS KEFALAS
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Im Fasnachtsperimeter sind somit nur noch von Hand gezogene Wagen und Requisiten erlaubt, auch wenn diese von einem Elektromotor unterstützt werden. Ebenso erlaubt sind «fasnachtskonforme» Fortbewegungsmittel im Schritttempo wie zum Beispiel ein «Waggis-Velo».

Im Gegensatz zum Cortège am Montag- und Mittwochnachmittag ist der «Fasnachtszyschtig» mit der Kinderfasnacht unorganisiert. Es gibt dann keinen gesicherten Umzug. Darum sind Kinder in diesem Gedränge in zunehmendem Masse gefährdet, wie es im Communiqué heisst. Zudem sei der Andrang am Dienstag von Jahr zu Jahr gewachsen.

Mit der neuen Bestimmung wolle die Polizei in Absprache mit dem Fasnacht-Comité auf den konsequenten Schutz der kleinsten Fasnächtlerinnen und Fasnächtler setzen. «Abzuwarten, bis ein schwerer oder sogar tödlicher Unfall geschieht, wäre unverantwortlich und nicht im Sinne der Basler Fasnacht», heisst es im Communiqué.

Die Kantonspolizei wird die neue Regel in den Vorschriften im Vorfeld zur Fasnacht veröffentlichen. Mit der Vorankündigungen sollen Wagenbauer, Cliquen und «Zyschtigsziigli» genug Zeit haben, um sich darauf einzustellen, wie es weiter heisst.

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