Bundesgericht entscheidet im Kampfhund-Knatsch
Zürcher muss Terrier-Mischling abgeben – wegen strengen Rassenregeln

Ein Zürcher Hundebesitzer kämpfte vor Bundesgericht um seinen Mischling. Dieser wurde als verbotener Listenhund eingestuft und soll beschlagnahmt werden. Welche Rassen unter das Verbot fallen, sorgt immer wieder für Streit.
Publiziert: 14.10.2025 um 09:20 Uhr
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Aktualisiert: 11:26 Uhr
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Darf Hund Rocky bei seinem Besitzer im Kanton Zürich bleiben? (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Darum gehts

  • Zürcher Hundebesitzer könnte Hund verlieren, Bundesgericht entscheidet heute
  • Strenge Hundegesetze in Zürich nach tödlichem Angriff 2005 eingeführt
  • 13 Hunderassen und Mischlinge sind im Kanton Zürich verboten
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Jan Bachmann* (Name geändert) steht vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder er zieht in einen anderen Kanton – oder er muss seinen Hund Rocky* abgeben. Das Bundesgericht hat am Dienstag entschieden, dass dieser als verbotene Rasse gilt und im Kanton Zürich nicht gehalten werden darf.

Grund für das ungewöhnliche Urteil: Der Kanton Zürich hat eines der strengsten Hundegesetze der Schweiz. Die Regeln traten nach einem schrecklichen Vorfall 2005 in Kraft. Drei Kampfhunde stürzten sich auf einen sechsjährigen Jungen und bissen ihn tot. Seither dürfen im Kanton Zürich 13 Hunderassen nicht mehr gehalten werden – darunter Pitbulls, Staffordshire Terriers und Bullterriers. Auch Kreuzungen mit diesen Rassen sind verboten. 

Wann ein Mischling als Kampfhund gilt, sorgt immer wieder für Diskussionen. Dieses Mal landete der Streit vor dem höchsten Schweizer Gericht. Der Protagonist selbst war nicht im Saal – Hund Rocky wartete draussen. Für Besitzer Bachmann endete der Vormittag in grosser Enttäuschung.

Rassenverbote nach Angriffen

Wie kam es überhaupt zum Streit? Bachmann glaubte ursprünglich, dass sein Hund nicht unter das Verbot fällt. Er kaufte Rocky 2019 bei einer Züchterin in Deutschland. In der zentralen Hundedatenbank Amicus wurde er als Kreuzung zwischen einer Bulldogge und einer Alpenländischen Dachsbracke eingetragen. Doch im Mai 2020 fiel Rocky der Stadtpolizei Zürich auf – der Hund erinnere an einen sogenannten Listenhund, heisst es im Rapport, also einen Hund, der im Kanton verboten ist.

Bachmann musste seinen Hund daraufhin durch einen amtlichen Tierarzt beurteilen lassen. Die Untersuchung ergab, dass es sich teils um einen American Staffordshire Terrier handle. Im Kanton Zürich sind diese Hunde verboten. Das Veterinäramt ordnete seine Beschlagnahmung an – es sei denn, Bachmann ziehe samt Tier in einen anderen Kanton. 

Der Zürcher wehrte sich zunächst bei der Gesundheitsdirektion und schliesslich beim Verwaltungsgericht des Kantons. Beide stützen den Entscheid. Nun hat sich auch das Bundesgericht mit der Angelegenheit beschäftigt. Der Reihe nach äusserten sich die fünf Richterinnen und Richter und gaben ihre Meinung ab. Und schon früh in der Verhandlung wurde klar, dass es für Bachmann ein schwieriger Tag wird. 

Zwei Punkte umstritten

Vor dem Bundesgericht waren zwei Punkte umstritten, führte Richter Matthias Kradolfer (39, FDP) zu Beginn aus. Erstens, die Zuordnung von Rocky zur verbotenen Rassenliste, ob die Anordnung der kantonalen Behörden. Und zweitens, ob die Anordnung der kantonalen Behörden mit dem Grundrecht auf persönliche Freiheit vereinbar sei. 

Kradolfer stufte die Einstufung des Hundes als zulässig ein. Es sei «völlig nachvollziehbar», dass die Zuordnung rein auf äusserlichen Merkmalen basiert. Eine sogenannte Ahnentafel, mit der ein Entscheid normalerweise erfolgt, lag nämlich nicht vor. Auch das Vorgehen der Kantonsbehörden sei rechtmässig gewesen und mit dem Recht auf persönliche Freiheit vereinbar. So sei Bachmann in seiner Alltagsgestaltung nicht auf den Hund angewiesen und ihm bliebe offen, den Hund in einem anderen Kanton zu platzieren und die Beziehung so weiterzupflegen. Zudem käme dem Besitzer eine Sorgfaltspflicht zu. Er hätte eine Ahnentafel nach kantonalem Recht benötigt und die lag nicht vor. 

Bundesgericht weist Beschwerde ab

Bundesrichter Yves Donzallaz (64) argumentierte zudem mit dem öffentlichen Interesse. Das Ziel der Liste sei es, die Bevölkerung zu schützen. Wenn jeder Hundebesitzer argumentieren könne, dass sein Hund nett sei, habe das System keinen Sinn mehr. 

Er erwähnte auch den Rottweiler-Angriff vom vergangenen Oktober. Dabei wurden fünf Menschen verletzt, darunter zwei Kinder schwer. Seit dem 1. Januar 2025 ist auf Kantonsgebiet deshalb auch die Neuanschaffung von Rottweilern verboten. 

Richterin Julia Hänni (48, Mitte) kämpfte auf verlorenem Posten dafür, dass Rocky in Zürich bleiben darf. «Stellen Sie sich das im Rahmen einer Kindszuweisung vor», sagt sie. Da würde nicht akzeptiert werden, dass lediglich ein Kreuz auf einem Formular gesetzt wird. Sie wurde allerdings mit vier zu einer Stimme überstimmt. Für Bachmann bedeutet das Urteil, dass er entweder umziehen oder sich von seinem Tier trennen muss.

* Name geändert

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