Darum geht es bei der Individualbesteuerung
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Heiratsstrafe abschaffen:Darum geht es bei der Individualbesteuerung

Heiratsstrafe wird abgeschafft
So lange musst du auf die Individualsteuer warten

Das Stimmvolk sagt klar Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe! Mit der Individualbesteuerung muss künftig jede Person eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Neu also auch Verheiratete. Blick erklärt, worum es geht.
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Mit der Individualbesteuerung muss künftig jede Person eine eigene Steuererklärung ausfüllen.
Foto: GAETAN BALLY

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Am 8. März hat das Stimmvolk der Individualbesteuerung zugestimmt
  • Reform verursacht 630 Millionen Franken pro Jahr an Steuerausfällen
  • 50 Prozent der Steuerpflichtigen werden entlastet, 14 Prozent stärker belastet
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Nach dem Ja zur Eigenmietwert-Abschaffung kommt gleich die nächste grosse Steuerreform! Das Stimmvolk sagt Ja zur Individualbesteuerung – und damit Ja zu einem weiteren Systemwechsel der Extraklasse. Um die Heiratsstrafe zu beseitigen, werden Ehepaare künftig separat besteuert. Eine eigentliche Steuerrevolution!

Der Streit um die Individualbesteuerung reicht weit zurück. Schon vor der Jahrtausendwende gab es erste Vorstösse, die eine zivilstandsunabhängige Besteuerung forderten. 2005 gab das Parlament erstmals einer entsprechenden FDP-Motion grünes Licht.

2022 machten die FDP Frauen mit einer Volksinitiative Druck, zu welcher das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag gezimmert hat. Das Stimmvolk hat diesen nun gutgeheissen. Blick erklärt, worum es geht.

Was ist die Heiratsstrafe?

Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert und unverheiratete Paare individuell. Das führt zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung. Konkubinatspaare, deren Einkommen einzeln versteuert werden, profitieren von einer tieferen Progression als Ehepaare, deren Einkommen zusammengezählt werden. Verheiratete zahlen dadurch tendenziell höhere Steuern, was im Volksmund als Heiratsstrafe bezeichnet wird.

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Ein Bundesgerichtsurteil von 1984 erachtet diese Ungleichbehandlung als verfassungswidrig, da sie die Ehe als solche erschwert. Während die Kantone die Heiratsstrafe bei den Staats- und Gemeindesteuern durch besondere Steuertarife für Ehepaare oder Abzüge abgeschwächt oder sogar beseitigt haben, schlägt die Ungleichbehandlung bei der direkten Bundessteuer trotz eines speziellen Verheiratetentarifs für viele negativ durch.

Alle politischen Lager sind sich darin einig, dass die Heiratsstrafe abgeschafft werden muss. Umstritten ist das Wie!

Was beinhaltet die Vorlage?

Mit der Individualbesteuerung wird die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer beseitigt. Jede Person füllt künftig ihre eigene Steuererklärung aus. Einkommen wie Lohn und Rente versteuert jede Person separat. Das Vermögen und die Erträge daraus werden nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt.

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Neu gilt für Verheiratete wie Unverheiratete der gleiche Steuertarif. Für tiefe und mittlere Einkommen werden die Steuersätze gesenkt, für höhere Einkommen hingegen leicht erhöht. Um Familien zu entlasten und Mehrbelastungen abzufedern, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6800 auf 12'000 Franken pro Kind erhöht.

Die Individualbesteuerung ist für Bund, Kantone und Gemeinden vorgesehen. Das bedeutet, dass auch die Kantone ihre Steuertarife und gewisse Abzüge überprüfen und allenfalls neu festlegen müssen.

Was kostet das?

Aktuell rechnet der Bund mit Ausfällen von jährlich rund 630 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer. Davon entfallen knapp 500 Millionen auf den Bund, der Rest auf die Kantone. Finanzministerin Karin Keller-Sutter (62) erachtet die Mindereinnahmen als «verkraftbar». Passen die Kantone ihre Steuertarife an, sind auch hier finanzielle Auswirkungen möglich.

Wer profitiert, wer verliert?

Die Reform würde im Schnitt jeden und jede bei der direkten Bundessteuer um 69 Franken im Jahr entlasten. Gemäss Zahlen des Bundes wird die Hälfte der Steuerpflichtigen sparen, für 36 Prozent ändert sich nichts. Am stärksten entlastet werden Zweiverdiener-Ehepaare mit ähnlicher Einkommensverteilung, ebenso zahlreiche Rentner-Ehepaare. Aufgrund der Tarifanpassung werden auch die meisten unverheirateten Personen ohne Kinder entlastet.

Nur für 14 Prozent bedeutet es eine Mehrbelastung. Insbesondere für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem niedrigen Zweiteinkommen kann die Reform wegen des Wegfalls des Verheiratetentarifs und der hälftigen Aufteilung des Kinderabzugs zu einer Mehrbelastung führen. Dies betrifft vor allem Ehepaare mit Kindern in den mittleren und höheren Einkommensklassen. Auch Unverheiratete mit hohem Einkommen werden stärker belastet. Blick hat verschiedene Fallbeispiele berechnen lassen: Diese Abrechnung findet du hier!

Was bringt dir die Individualsteuer? Rechne hier nach!

Am 8. März kommt die Individualbesteuerung an die Urne. Doch was bedeutet der Systemwechsel für dich selbst? Das Ja-Komitee hat dazu einen Online-Rechner lanciert. Über diesen können Einzelpersonen wie auch Ehe- und Konkubinatspaare – ob mit oder ohne Kinder – ausrechnen, was der Systemwechsel für sie bedeuten würde. Den Individualsteuer-Rechner findest du über folgenden Link: https://ja-zur-individualbesteuerung.ch/steuerrechner/

Am 8. März kommt die Individualbesteuerung an die Urne. Doch was bedeutet der Systemwechsel für dich selbst? Das Ja-Komitee hat dazu einen Online-Rechner lanciert. Über diesen können Einzelpersonen wie auch Ehe- und Konkubinatspaare – ob mit oder ohne Kinder – ausrechnen, was der Systemwechsel für sie bedeuten würde. Den Individualsteuer-Rechner findest du über folgenden Link: https://ja-zur-individualbesteuerung.ch/steuerrechner/

Doch was bedeutet der Systemwechsel für dich selbst? Das Ja-Komitee hat dazu online einen Individualsteuer-Rechner lanciert. Über diesen können Einzelpersonen wie auch Ehe- und Konkubinatspaare – ob mit oder ohne Kinder – ausrechnen, was der Systemwechsel für sie bedeutet. Der Bund liefert zudem eine Übersicht zu den Auswirkungen für verschiedene Haushaltsmodelle je nach Zivilstand, Anzahl Kinder und Einkommensverteilung bei Verheirateten. Diese findet sich hier.

Gibt es Alternativen?

Ja. Der Bund hat zahlreiche Modelle zur Beseitigung der Heiratsstrafe geprüft – neben der Individualbesteuerung etwa auch die alternative Steuerberechnung, verschiedene Splittingsysteme sowie das Veranlagungswahlrecht.

Der Bundesrat legte 2018 die Botschaft für eine alternative Steuerberechnung vor. Die Steuerbehörden sollten bei Ehepaaren künftig zwei Varianten durchrechnen: Eine Besteuerung nach gemeinsamer Veranlagung und eine in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. In Rechnung gestellt würde dann automatisch der tiefere Betrag. Dieser Vorschlag fiel im Parlament durch.

Vom Tisch ist das Modell aber nicht, da die Mitte den Ball mit ihrer Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» aufnimmt. Sie fordert, dass Ehepaare gemeinsam besteuert und gegenüber anderen Steuerpflichtigen aber nicht benachteiligt werden. Die Mitte plädiert dabei für die alternative Steuerberechnung. Bei dieser schätzt der Bund die Steuerausfälle grob auf 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Die Mitte-Initiative ist im Parlament hängig.

Wer ist für die Individualbesteuerung?

Eine Allianz aus FDP, SP, Grünen und GLP hat sich im Asbtimmungskampf für den Systemwechsel eingesetzt. Ebenso Economiesuisse und Arbeitgeberverband. Im Ja-Lager stehen auch der Städteverband sowie Alliance F.

Drei wichtige Pro-Argumente:

  • Gleichstellung: Jede Person füllt neu unabhängig vom Zivilstand eine eigene Steuererklärung aus und zahlt auf ihr Einkommen und ihr Vermögen Steuern. Damit werden Ehepaare und Konkubinatspaare gleichgestellt.
  • Steuerentlastung: Unter dem Strich entlastet der Systemwechsel die Steuerzahlenden um über 600 Millionen Franken pro Jahr.
  • Erwerbsanreiz: Der Systemwechsel schafft einen Erwerbsanreiz, so dass sich ein Zweitverdienst oder ein höheres Arbeitspensum lohnt. 10'000 bis 44'000 Vollzeitstellen könnten so besetzt werden, schätzt der Bund.

Wer ist dagegen?

Eine Allianz aus Mitte, SVP, EVP und EDU hat mit über 65'000 Unterschriften erfolgreich das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Mit zehn Kantonen kam gleichzeitig auch das Kantonsreferendum zustande, und auch die Konferenz der Kantone plädierte für ein Nein. Ebenso Gewerbeverband und Bauernverband.

Drei wichtige Kontra-Argumente:

  • Neue Ungleichheiten: Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit geringem Zweiteinkommen müssten künftig höhere Steuern zahlen als Paare mit zwei ähnlichen Einkommen. Befürchtet wird eine Benachteiligung von traditionellen Familien.
  • Bürokratieaufwand: Neu müssen Ehepaare je eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Das bedeutet etwa 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen jedes Jahr, die von den Kantonen mit zusätzlichem Personal bearbeitet werden müssen.
  • Föderalismus: Die Individualbesteuerung muss auch auf Kantons- und Gemeindeebene umgesetzt werden, obwohl die Kantone die Heiratsstrafe mit eigenen Modellen bereits gemildert oder abgeschafft haben.

Wie geht es weiter?

Auch wenn sich das Stimmvolk nun für die Individualbesteuerung ausgesprochen hat, beendet ist die Heiratsstrafe-Diskussion damit nicht.

Zwar ist vorgesehen, dass das neue Gesetz spätestens 2032 in Kraft tritt und die bedingt zurückgezogene Individualsteuer-Volksinitiative der FDP-Frauen damit dahinfällt. Den Kantonen soll mit dieser Frist genügend Zeit für die kantonale Umsetzung gegeben werden.

Nicht vom Tisch ist hingegen die Mitte-Initiative, die voraussichtlich im Herbst oder spätestens Anfang nächstes Jahr zur Abstimmung kommt. Die Mitte hat bereits angekündigt, dass sie an ihrer Initiative festhält. Damit steht ein weiterer Showdown um die Heiratsstrafe an.

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