Darum gehts
Es ist ein hochemotionales Thema: die Abschaffung des Eigenmietwerts. Eine Steuer auf ein fiktives Mieteinkommen für Wohneigentümer. Nach einem jahrelangen Feilschen im Parlament fand sich eine bürgerliche Mehrheit für den Systemwechsel. Das links-grüne Lager hielt dagegen. Zu hoch sind ihm die befürchteten Steuerausfälle von rund 2 Milliarden Franken bei Bund, Kantonen und Gemeinden.
Auch die Eigentümer sind sich nicht einig: Während der bürgerlich ausgerichtete Hauseigentümerverband (HEV) eine millionenschwere Ja-Kampagne führt, stellt sich der links-grüne Wohneigentümerverband Casafair dagegen. Und eine Gewerbe-Allianz warnt davor, dass weniger saniert würde.
Gewisse Abzüge fallen weg
Doch was bringt die Vorlage den Eigentümern konkret? Fakt ist: Den sogenannten Eigenmietwert müssen sie nicht mehr versteuern. Im Gegenzug fallen aber auch gewisse Abzüge für Schuldzinsen und Unterhalt weg.
Was unter dem Strich herausschaut, hängt von der individuellen Situation ab. «Je nach Konstellation kann sich der Systemwechsel positiv oder negativ auf die Steuerrechnung auswirken», sagt Steuerexperte Tom Kaufmann (47) von der Beratungsfirma BDO.
Es ist ein hochemotionales Thema: die Abschaffung des Eigenmietwerts. Eine Steuer auf ein fiktives Mieteinkommen für Wohneigentümer. Nach einem jahrelangen Feilschen im Parlament fand sich eine bürgerliche Mehrheit für den Systemwechsel. Am 28. September entscheidet das Stimmvolk darüber. Es handelt sich dabei um ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer zusätzlich zum tatsächlichen Einkommen versteuern müssen. Berechnet wird es unter anderem aufgrund von Grösse, Lage und Baujahr der Immobilie. Hier beantwortet Blick die wichtigsten Fragen zur Abstimmung.
Es ist ein hochemotionales Thema: die Abschaffung des Eigenmietwerts. Eine Steuer auf ein fiktives Mieteinkommen für Wohneigentümer. Nach einem jahrelangen Feilschen im Parlament fand sich eine bürgerliche Mehrheit für den Systemwechsel. Am 28. September entscheidet das Stimmvolk darüber. Es handelt sich dabei um ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer zusätzlich zum tatsächlichen Einkommen versteuern müssen. Berechnet wird es unter anderem aufgrund von Grösse, Lage und Baujahr der Immobilie. Hier beantwortet Blick die wichtigsten Fragen zur Abstimmung.
Zusammen mit Steuerexperte Lukas Kretz (49) hat Kaufmann für Blick deshalb verschiedene Fallbeispiele berechnet. Jeweils am Beispiel eines verheirateten Paars in drei unterschiedlichen Kantonen mit ähnlichen Grundbedingungen bei Vermögen, Einkommen und Hypothek.
Bei jedem Beispiel kommen aber weitere Einflussfaktoren ins Spiel. Etwa, was die Vorlage in der aktuellen Tiefzinsphase bedeutet und wie sich ein höheres Zinsniveau auswirkt. Ebenso, wie eine Renditeliegenschaft oder eine geplante Küchenrenovation die Steuerlast beeinflusst. Bis hin zum Pärchen, das sich erstmals ein Eigenheim leistet.
«Individuelle Auswirkungen für jeden»
«Die Vorlage hat für jeden Eigentümer individuelle Auswirkungen, die Beispiele geben aber einen Anhaltspunkt, in welche Richtung es geht», sagt Kaufmann. So lässt sich grob einschätzen, wer vom Eigenmietwert-Aus profitiert und wer verliert.
«Personen mit tiefer Hypothek profitieren im heutigen Zinsumfeld steuerlich tendenziell von der Abschaffung», sagt der Experte. Etwa Senioren, die diese über die Jahre hinweg weitgehend abbezahlt hätten, gehörten in diese Kategorie. Ebenso Gutbetuchte, die sich eine Abzahlung hätten leisten können. «Aber auch Jüngere, die vielleicht einen Erbvorbezug machen konnten.»
Wer in einem neuen oder frisch sanierten Haus wohnt, kommt vorerst ebenfalls besser weg. «Dies, weil weniger bis keine Unterhaltskosten anfallen – also spielt es weniger eine Rolle, dass diese Steuerabzüge wegfallen», so Kaufmann.
Auf der Verliererseite stünden tendenziell jene mit einer hohen Hypothekenbelastung und entsprechend höheren Schuldzinsen.
Kipppunkt bei zirka 3 Prozent
Diese Szenarien beziehen sich jedoch auf die heutige Situation im Tiefzinsumfeld. Falls die Zinsen künftig steigen sollten, sieht die Situation anders aus: «Bei einem Schuldzins von zirka 3 Prozent kippt der Vorteil für die jetzigen Profiteure in einen Nachteil», so Kaufmann, «dann steigt die Steuerlast und der Bundeshaushalt erhält Zusatzeinnahmen.»
Der Steuerfachmann geht davon aus, dass eine Annahme der Vorlage mit weiteren Effekten verbunden wäre. «Aufgrund der wegfallenden Abzüge würde es künftig attraktiver, gut unterhaltene oder neue Häuser zu kaufen, bei denen kein Unterhalt ansteht», sagt er.
Renovationen würden bei selbst bewohntem Eigentum hingegen unattraktiver. «Gleichzeitig dürfte der Verschuldungsanreiz sinken und damit auch das Hypothekenvolumen langfristig reduziert werden.»
Die Abschaffung des Eigenmietwerts betrifft jeden Wohneigentümer. Wie stark und in welche Richtung, das hängt von der individuellen Ausgangslage ab. Im aktuellen Umfeld zählt der Bund über 80 Prozent zur Gewinnerseite. Knapp ein Fünftel hingegen zu den Verlierern. Was sich bei einer Änderung des Zinsumfeldes rasch wieder ändern kann.
Für jene, die ihre Situation abchecken wollen, stehen verschiedene Online-Rechner zur Verfügung. Beispielsweise jener des bürgerlichen Zukunftskomitees, das sich für die Abschaffung starkmacht. Dessen Rechner findest du hier. Auch Raiffeisen stellt einen Eigenheim-Steuerrechner zur Verfügung. Diesen findest du hier.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts betrifft jeden Wohneigentümer. Wie stark und in welche Richtung, das hängt von der individuellen Ausgangslage ab. Im aktuellen Umfeld zählt der Bund über 80 Prozent zur Gewinnerseite. Knapp ein Fünftel hingegen zu den Verlierern. Was sich bei einer Änderung des Zinsumfeldes rasch wieder ändern kann.
Für jene, die ihre Situation abchecken wollen, stehen verschiedene Online-Rechner zur Verfügung. Beispielsweise jener des bürgerlichen Zukunftskomitees, das sich für die Abschaffung starkmacht. Dessen Rechner findest du hier. Auch Raiffeisen stellt einen Eigenheim-Steuerrechner zur Verfügung. Diesen findest du hier.
In welche Richtung es geht, entscheidet das Stimmvolk am 28. September an der Urne. Bei einem Ja würde der Systemwechsel voraussichtlich auf Anfang 2028 umgesetzt.