Darum gehts
- Vier Strafanzeigen wegen mutmasslich gefälschter Unterschriften eingereicht
- Bundeskanzlei entwickelt Verhaltenskodex zur Integrität der Unterschriftensammlungen
- Rund 300 mutmasslich gefälschte Unterschriften bei vier Volksinitiativen
Die Fälle von mutmasslich gefälschten Unterschriften reissen nicht ab. Mittlerweile vier Strafanzeigen hat die Bundeskanzlei im Zusammenhang mit Unterschriftensammlungen eingereicht. Im neusten Fall geht es um rund 300 mutmasslich gefälschte Unterschriften.
Gesammelt worden sein sollen diese für vier Volksinitiativen im Sammelstadium, wie die Bundeskanzlei am Donnerstag mitteilte. Die Strafanzeige gegen unbekannt betreffe Verdachtsfälle, die mehrere Gemeinden der Bundeskanzlei im Rahmen des neu eingerichteten schweizweiten Monitorings gemeldet hätten.
Das Monitoring erlaubt es laut der Bundeskanzlei, Verdachtsfälle schon während der Unterschriftensammlung systematisch zu erfassen und gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen. Weitere Einzelheiten gab die Bundeskanzlei mit Rücksicht auf laufende Ermittlungen nicht bekannt.
Erster Skandal zur Unterschriftenfälschung
Die Fälle von mutmasslichem Unterschriften-Bschiss bei Volksinitiativen wurden im Spätsommer 2024 bekannt und erregten grosses Aufsehen. Tamedia-Recherchen deckten mutmasslich Tausende Unterschriften auf, gesammelt von bezahlten Firmen. 2022 und 2024 und im Januar 2025 reichte die Bundeskanzlei drei Strafanzeigen ein.
Seit November 2024 ist das Meldungsmonitoring des Bundes zu laufenden Unterschriftensammlungen für eidgenössische Initiativen landesweit aktiv. Zusammen mit der Wissenschaft will die Bundeskanzlei zudem technische und prozessuale Lösungen zur Wahrung der Integrität der Unterschriftensammlungen erarbeiten.
Am Runden Tisch «Integrität von Unterschriftensammlungen» wird gemeinsam ein Verhaltenskodex entwickelt, auf den sich Initiativ- und Referendumskomitees sowie Sammelorganisationen verpflichten und berufen können.
Die Bundeskanzlei will weiterhin Anzeige erstatten, wenn ihr Hinweise auf strafrechtliches Verhalten vorliegen. Verurteilt wurde wegen Unterschriften-Bschisses bisher niemand.