Darum gehts
Ohne Betäubung Kühe zu enthornen oder Schweinen die Zähne abzuklemmen, ist in der Schweiz längst verboten. Im Ausland aber nicht. Als Importe landen solche tierquälerisch hergestellten Produkte deshalb trotzdem bei uns im Laden.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Ab dem 1. Juli 2025 müssen sie jetzt aber gekennzeichnet werden. Damit Konsumentinnen und Konsumenten wissen, was sie kaufen. Konkret müssen folgende Produkte neu deklariert werden:
- Rindfleisch von Tieren, die betäubungslos kastriert oder enthornt wurden
- Schweinefleisch, wenn die Kastration, das Kupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne ohne Betäubung erfolgte
- Eier und Fleisch von Hühnern, deren Schnabel ohne Schmerzausschaltung kupiert wurde
- Milch von Kühen, bei denen die Enthornung ohne Schmerzausschaltung erfolgte
- Betäubungslos gewonnene Froschschenkel
- Leber und Fleisch von Gänsen und Enten aus der Stopfmast
Das gilt nicht nur für den Detailhandel. Alle Betriebe, die solche Produkte anbieten, müssen sie entsprechend ausweisen, also auch Metzgereien oder Restaurants. Deklarieren müssen sie das künftig mit Sätzen wie «mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produziert» oder «von zwangsernährten Gänsen gewonnen».
Lange Übergangsfrist
Ob sich die Läden und Betriebe daran halten, wird jedoch nicht systematisch überprüft. Im Schweizer Lebensmittelrecht sind Hersteller, Importeure und Verkaufsstellen selbst dafür zuständig, zu sorgen, dass sie die Gesetze einhalten. Die kantonalen Behörden führen «risikobasiert und stichprobenweise» Kontrollen durch.
Der Konsumentenschutz begrüsst zwar die Verbesserung bei der Deklaration, kritisiert den Bund aber für die lange Übergangsfrist von zwei Jahren. Es werde bis am 1. Juli 2027 dauern, bevor Konsumentinnen und Konsumenten sich darauf verlassen könnten, dass tierquälerische Methoden auf dem Produkt tatsächlich gekennzeichnet sind.