Stopfleber und Froschschenkel
So erkennst du jetzt Tierqual-Produkte im Laden

Werden Tiere brutal gemästet oder ohne Betäubung kastriert, muss das ab dem 1. Juli auf Lebensmitteln deklariert werden. Was bedeutet das?
Publiziert: 28.06.2025 um 17:29 Uhr
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Aktualisiert: 29.06.2025 um 16:51 Uhr
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Stopfleber muss künftig gekennzeichnet werden.
Foto: Keystone

Darum gehts

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Tina Berg
Beobachter

Ohne Betäubung Kühe zu enthornen oder Schweinen die Zähne abzuklemmen, ist in der Schweiz längst verboten. Im Ausland aber nicht. Als Importe landen solche tierquälerisch hergestellten Produkte deshalb trotzdem bei uns im Laden.

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Ab dem 1. Juli 2025 müssen sie jetzt aber gekennzeichnet werden. Damit Konsumentinnen und Konsumenten wissen, was sie kaufen. Konkret müssen folgende Produkte neu deklariert werden:

  • Rindfleisch von Tieren, die betäubungslos kastriert oder enthornt wurden
  • Schweinefleisch, wenn die Kastration, das Kupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne ohne Betäubung erfolgte
  • Eier und Fleisch von Hühnern, deren Schnabel ohne Schmerzausschaltung kupiert wurde
  • Milch von Kühen, bei denen die Enthornung ohne Schmerzausschaltung erfolgte
  • Betäubungslos gewonnene Froschschenkel
  • Leber und Fleisch von Gänsen und Enten aus der Stopfmast

Das gilt nicht nur für den Detailhandel. Alle Betriebe, die solche Produkte anbieten, müssen sie entsprechend ausweisen, also auch Metzgereien oder Restaurants. Deklarieren müssen sie das künftig mit Sätzen wie «mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produziert» oder «von zwangsernährten Gänsen gewonnen».

Lange Übergangsfrist

Ob sich die Läden und Betriebe daran halten, wird jedoch nicht systematisch überprüft. Im Schweizer Lebensmittelrecht sind Hersteller, Importeure und Verkaufsstellen selbst dafür zuständig, zu sorgen, dass sie die Gesetze einhalten. Die kantonalen Behörden führen «risikobasiert und stichprobenweise» Kontrollen durch.

Der Konsumentenschutz begrüsst zwar die Verbesserung bei der Deklaration, kritisiert den Bund aber für die lange Übergangsfrist von zwei Jahren. Es werde bis am 1. Juli 2027 dauern, bevor Konsumentinnen und Konsumenten sich darauf verlassen könnten, dass tierquälerische Methoden auf dem Produkt tatsächlich gekennzeichnet sind.

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