Staatspolitiker stellen Bedingungen
Kommission sagt «Ja, aber...» zum EU-Asylpakt

Die vom Bundesrat geplante inländische Umsetzung des europäischen Migrations- und Asylpakts kommt in der zuständigen Nationalratskommission grundsätzlich gut an. Am EU-Solidaritätsmechanismus im Asylwesen soll sich die Schweiz aber nur unter Bedingungen beteiligen.
Publiziert: 16.05.2025 um 15:22 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2025 um 15:45 Uhr
Die Schweiz soll sich nur am EU-Solidaritätsmechanismus im Asylwesen beteiligen, wenn sich beispielsweise Italien an seine Verpflichtungen im Rahmen des Dublin-Systems hält. Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. (Themenbild)
Foto: ORIETTA SCARDINO
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur


Der EU-Migrations- und Asylpakt wurde im vergangenen Jahr beschlossen und soll im Juni 2026 in Kraft treten. Ziel dieser Reform ist es, die illegale Migration in Europa einzudämmen sowie die Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums durch harmonisierte und effiziente Asylverfahren zu verringern. Teile des Pakts stellen eine Erweiterung des Schengen-Besitzstandes dar und sind somit teilweise oder vollumfänglich für die Schweiz bindend.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat die vier entsprechenden Entwürfe zur inländischen Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts in der Gesamtabstimmung angenommen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Im Vergleich zum Entwurf des Bundesrats beschloss die Mehrheit allerdings einige Änderungen, namentlich hinsichtlich der Begründung der Haftanordnung, der unentgeltlichen Rechtsvertretung und der Aufgabe der Behörden, Asylsuchende über deren Pflichten zu informieren.

Kritik an Erfassung von Kinder-Daten


Ein Zusammenschluss verschiedener Schweizer Organisationen aus dem Asylbereich hatte sich in den vergangenen Wochen in Medienberichten kritisch über die Umsetzung des europäischen Migrations- und Asylpakts geäussert. Die Organisationen seien insbesondere besorgt über einen Ausbau der europäischen Datenbank Eurodac und die Erfassung von Daten zu Kindern.

Weiter sieht die europäische Asylreform für EU-Mitgliedstaaten einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus vor. Dieser soll sicherstellen, dass EU-Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, von anderen EU-Mitgliedstaaten entlastet werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: die Übernahme von Personen, eine finanzielle Unterstützung oder sonstige Beiträge, wie beispielsweise Sachmittel.

Der Solidaritätsmechanismus ist für die Schweiz nicht verbindlich. Nach intensiver Diskussion sprach sich die SPK-N mit 13 zu 12 Stimmen für eine Kompromisslösung aus, wie der Mitteilung der Parlamentsdienste zu entnehmen war. Demnach soll sich die Schweiz nur am Solidaritätsmechanismus beteiligen, wenn aus Sicht der Migration bedeutsame Staaten wie Italien ihren Verpflichtungen im Rahmen des Dublin-Systems nachkommen.

Verschiedene Minderheiten beantragen, dass sich die Schweiz gar nicht oder nur finanziell am Solidaritätsmechanismus beteiligt. Der Bundesrat hatte im März mitgeteilt, dass er derzeit selber Vorschläge zur Beteiligung der Schweiz am EU-Solidaritätsmechanismus prüfe.


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