Der Bundesrat fällte seinen Entscheid basierend auf einem Bericht zu einem Postulat des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller, wie er am Mittwoch mitteilte. Ziel ist, auf Missbrauch des Asylsystems durch abgewiesene Asylsuchende rascher reagieren zu können.
Konkret geht es um eine Ausnahmeregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz. Sie betrifft Personen, die eine Bedrohung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen. Auch die Kantone wünschten eine solche Neuregelung, schrieb der Bundesrat.
Grundsätzlich sollten jedoch weiterhin die Kantone dafür zuständig sein, gegenüber abgewiesenen Asylsuchenden in Bundesasylzentren ausländerrechtliche Administrativhaft anzuordnen, schränkte die Landesregierung ein. Die bisherige Praxis habe sich bewährt. Durch eine Kompetenzverschiebung würden Inhaftierungen nicht erleichtert, da die zu erfüllenden Haftgründe gleich blieben, gab der Bundesrat weiter zu bedenken.