Darum geht es beim E-ID-Gesetz
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Kurz erklärt:Darum geht es beim E-ID-Gesetz

E-ID-Abstimmung bleibt gültig
Niederlage für Mass-Voll-Rimoldi vor Bundesgericht

Es war knapp, als die Schweiz über die E-ID abstimmte. Zudem empörte die staatsnahe Swisscom mit einer Spende von rund 30'000 Franken. Das Bundesgericht hat nun nach einer Beschwerde der E-ID-Gegner entschieden: Die Abstimmung bleibt dennoch gültig.
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Nicolas Rimoldi und EDU-Präsident Daniel Frischknecht haben Beschwerde eingereicht: Die Swisscom habe im Abstimmungskampf die Neutralität verletzt, kritsiseren sie.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesgericht entscheidet: E-ID-Abstimmung von 2021 wird nicht wiederholt
  • Swisscom-Spende von 32'000 Franken hatte laut Gericht geringen Einfluss
  • Mit 50,39 % Ja-Stimmen war Abstimmung äusserst knapp angenommen worden
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Simone SteinerBundeshausredaktorin

Die Abstimmung um das E-ID-Gesetz wird nicht wiederholt. Das hat das Bundesgericht am Dienstag entschieden. Für Nicolas Rimoldi (30) ist das eine grosse Enttäuschung. «Dieser Entscheid ist der Schweiz unwürdig», sagte er vor dem Bundesgericht mit einer grossen Zigarre in der Hand.

Der Aktivist hat zusammen mit seinem Verein Mass-Voll eine Beschwerde bei der Zürcher Kantonsregierung eingereicht. Grund dafür war eine 32'000-Franken-Spende der Swisscom an das Pro-Komitee «Schweizer E-ID».

Für die E-ID-Gegner war klar: Der staatsnahe Konzern hat mit der Spende die Neutralität verletzt und das Abstimmungsresultat zugunsten des Pro-Lagers beeinflusst. Mit 50,39 Prozent Ja-Stimmen wurde die Vorlage nur knapp angenommen.

Aber nicht nur der Telekommunikationskonzern stand in der Kritik. Rimoldi reichte auch eine Beschwerde gegen die Medienunternehmen TX Group und Ringier, zu dem auch der Blick gehört, ein. Die Verlagshäuser unterstützten die Ja-Kampagne mit nicht monetären Leistungen von 78’000 beziehungsweise 85’000 Franken. Die Beiträge wurden wegen der verspäteten Meldung erst zwei Tage vor dem Abstimmungstermin veröffentlicht.

Neben Rimoldi reichten auch der EDU-Präsident Daniel Frischknecht in Bern sowie eine Privatperson im Thurgau eine Beschwerde ein. Da die Zuständigkeit aber nicht bei den Kantonen liegt, entschied das Bundesgericht. Zahlreiche Beschwerdeführer reisten für die Verhandlungen nach Lausanne.

Verspätete Eingabe der Beschwerden

Die Bundesrichter stimmten den Beschwerdeführern zu: Die Swisscom hätte sich als staatsnaher Betrieb nicht in den Abstimmungskampf einmischen sollen. Sie betonten jedoch, dass der Einfluss auf das Resultat gering gewesen sei. Laut Bundesrichter Thomas Müller (SVP) könnte die Spende sogar kontraproduktiv gewirkt haben. «Ein solches Verhalten goutiert das Volk nicht.» Bundesrichter Stephan Haag (GLP) betonte, dass Abstimmungen nur mit grösster Zurückhaltung aufgehoben würden.

Hitzig diskutierten die Richter vor allem, ob die Beschwerden rechtzeitig eingereicht worden waren. Am 26. August informierte die Eidgenössische Finanzkommission (EFK) auf ihrer Webseite über die Gelder. Die Beschwerden erfolgten jedoch erst nach der Veröffentlichung eines NZZ-Artikels am 21. September. Und dies, obwohl sie innerhalb von drei Tagen hätten eingereicht werden müssen. Aus diesen formellen Gründen wurde letztlich nicht auf die Beschwerde eingetreten.

Vor Ort war auch Swisscom-Sprecher Sepp Huber. Er zeigte sich nach den Verhandlungen sichtlich erleichtert. «Die Richter haben verschiedene Meinungen zum Thema geäussert», sagte Huber. Aber am Schluss sei die Beschwerde abgelehnt worden. Die Swisscom begrüsse dies. Sobald die schriftliche Begründung vorliege, werde man sie analysieren und in künftige Entscheide einfliessen lassen.

Auch die Beschwerden gegen die TX Group und Ringier wurden abgewiesen. Das Gericht war sich einig, dass Private grundsätzlich nicht zur politischen Neutralität verpflichtet sind. Bundesrichter Thomas Müller (SVP) sagte: «Private dürfen einseitig und parteiisch sein.» Nur grobe Irreführungen kurz vor dem Urnengang seien unzulässig. Auch die verspätete Meldung reichte nicht für eine Aufhebung der Abstimmung.

Eine Abstimmung wurde als ungültig erklärt

Dass Abstimmungen wiederholt werden, kommt äusserst selten vor. Das Bundesgericht erklärte in der Geschichte der Schweiz nur ein einziges Mal eine Abstimmung für ungültig. 2019 annullierten die Richter die CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», weil der Bundesrat die Bevölkerung mit falschen Zahlen informiert hatte. Die Initiative wurde jedoch zurückgezogen, sodass es nicht zu einer Wiederholung kam.

2024 lehnte das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die AHV-Reform ab. Die Beschwerdeführer verwiesen auf einen Rechenfehler des Bundesamts für Sozialversicherungen. Für das Gericht überwog jedoch die Rechtssicherheit, da die Vorlage bereits in Kraft war.

Der Ticker zum Nachlesen: 

21.04.2026, 12:37 Uhr

Bundesgericht urteilt: Auf die Beschwerden wird nicht eingetreten

Niederlage für Mass-Voll und die EDU: Mit 3 zu 2 Stimmen entscheiden die anwesenden Bundesrichter, nicht auf die Beschwerden einzutreten. Dies aus formellen Gründen, weil die Beschwerden sowieso erst nach der dreitägigen Frist eingegangen waren. Die Abstimmung zur E-ID wird also nicht wiederholt, da waren sich die Richter von Beginn an einig. Aber auch die Swisscom erhält damit keine offizielle Rüge. In den Voten der Bundesrichter wurde die Spende des staatsnahen Betriebes dennoch teilweise harsch kritisiert.

21.04.2026, 12:30 Uhr

Swisscom-Spende «nicht schön», aber auch nicht widerrechtlich

Thomas Müller (SVP) sagt, es wäre unzumutbar, wenn die Bevölkerung täglich auf der Webseite der EFK die Spenden konsultieren müsste. Doch dieser Zeitpunkt sei der einzige mögliche Zeitpunkt, an dem man sich objektiv orientieren könne.

Weiter sagt er, dass das Volumen der Spende ziemlich bescheiden ausgefallen sei. Er betont nochmals, dass sich das Engagement der Swisscom kontraproduktiv ausgewirkt habe. Deshalb sei das Verhalten des Unternehmens nicht schön, aber nicht ungesetzlich gewesen.

21.04.2026, 12:21 Uhr

Bundesrichter Merz sichtlich genervt

Bundesrichter Laurent Merz (Grüne) beginnt sein zweites Plädoyer sichtlich genervt. Er sagt, dass diejenigen, die sich interessieren, in der Verantwortung seien, sich bei der EFK zu erkundigen. Es sei nicht möglich zu prüfen, wann jemand von der Spende erfahren habe. Deshalb müsse man sich am Publikationszeitpunkt als objektivem Kriterium orientieren. Merz bestätigt darum nochmals seine Meinung zum Nichteintreten auf die Beschwerde.

21.04.2026, 12:16 Uhr

Chaix weiterhin gegen die Beschwerde

Bundesrichter François Chaix (FDP) sagt, dass die Beschwerdefrist kurz sei, aber dass diese so im Gesetz festgeschrieben sei. Er betont, dass die Information auf der Seite der EFK nicht so schwer auffindbar sei. Chaix bleibt deshalb bei seiner Meinung nicht auf die Beschwerde einzutreten.

21.04.2026, 12:07 Uhr

Haag: Zeitpunkt der Spenden-Entdeckung massgebend

Vorsitz Stephan Haag startet die zweite Debattenrunde. Er betont, der Bundesrat hätte die Abstimmung verschieben können. Solche Massnahmen wurden jedoch nicht ergriffen. Die Stimmrechtsbeschwerde hätte in solchen Fällen eine Aufsichtsfunktion.

Haag weist darauf hin, dass der Fristenlauf auf den Zeitpunkt der Entdeckung und nicht auf den Zeitpunkt der Publikation massgebend sei. Der NZZ-Artikel sei landesweit aufgenommen worden. Erst ab diesem Zeitpunkt habe die Öffentlichkeit von der Spende Kenntnis gehabt. Darum hält er daran fest, auf die Beschwerden bezüglich der Swisscom einzutreten.

21.04.2026, 11:54 Uhr

SP-Bundesrichter passt Swisscom-Spende ebenfalls nicht

Die Swisscom sei dem Staat anzurechnen, sagt Kneubühler. Dieser dürfe keine Abstimmungen beeinflussen. Die Spende der Swisscom sei deshalb unzulässig gewesen.

Die Einflussnahme müsse aber relativiert werden. Dass die Spende öffentlich wurde, könnte sogar die gegenteilige Wirkung gehabt haben – also dass eher gegen das E-ID-Gesetz gestimmt worden sei. 

Kneubühler schliesst sich auf den Referenten an und sagt, die Spende sei unzulässig gewesen, die Abstimmung sei aber nicht zu wiederholen. Eine Mehrheit will nicht auf die Beschwerde gegen die Swisscom eintreten. Es folgt eine zweite Debattenrunde.

21.04.2026, 11:39 Uhr

Fünfter Richter bemängelt kurze Beschwerdefrist

Lorenz Kneubühler (SP) teilt die bisherigen Einschätzungen. Private dürfen sich im Abstimmungskampf beteiligen. Die Beschwerden seien deshalb unbegründet.

Bezüglich Swisscom-Spende weist Kneubühler aber auf die Kürze der dreitägigen Beschwerdefrist hin, die das Transparenz-Gesetz festlegt. Wenn die Offenlegung nämlich tatsächlich bereits am 26. August – also mit der Publikation auf der EFK-Plattform – stattfand, müsste die Beschwerde bereits aus formalen Gründen abgelehnt werden.

Der durchschnittliche Stimmberechtigte wüsste wohl gar nicht, dass die EFK das Spendenregister führt, so Kneubühler. Zudem sei die Spende der Swisscom auf der Webseite der EFK ziemlich schwierig auffindbar. Es brauche erhebliches Vorwissen und Ausdauer, um sie zu finden.

21.04.2026, 11:33 Uhr

Private Unternehmen dürfen parteiisch sein

Nun kommt Müller zu den Privaten, also der TX Group und Ringier. «Es kann kein kausaler Zusammenhang zwischen der Höhe des Kampagnenbudgets und dem Abstimmungsresultat gemacht werden», betont Müller. Die Privaten dürfen einseitig und parteiisch sein. Nur krasse Irreführungen kurz vor dem Urnengang seien unzulässig.

21.04.2026, 11:28 Uhr

Auch SVP-Bundesrichter verteidigt Swisscom-Spende

Bundesrichter Thomas Müller (SVP) argumentiert, die NZZ habe die Information zur Swisscom-Spende von der Webseite der EFK und damit aus einer öffentlichen Quelle gehabt. Jeder hätte darauf zurückgreifen können – und zwar in allen Landessprachen. Darum sei die offizielle Publikation der 26. August gewesen. Müller schliesst sich also dem Antrag von Chaix und Merz an.

21.04.2026, 11:08 Uhr

Unterschiedliche Meinungen bei Swisscom-Spende

Nun spricht Bundesrichter François Chaix (FDP). Er vertritt eine leicht gegenteilige Meinung zu Vorsitz Haag: Er fokussiert sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Swisscom-Spende. Für ihn sind die Beschwerden gegen die Swisscom nicht zulässig. Die Aufschaltung der Spende auf der Website der Eidgenössischen Finanzkontrolle am 26. August sei entscheidend und nicht der Zeitpunkt des NZZ-Artikels am 21. September.

Auch Bundesrichter Laurent Merz (Grüne) macht anschliessend darauf aufmerksam, dass der Zeitpunkt der Behördenkommunikation entscheidend sei und nicht Veröffentlichungen der Medien. Er weist darauf hin, dass die Bevölkerung nicht alle Zeitungen lesen könne. Insbesondere, weil in der Schweiz verschiedene Sprachen gesprochen würden.

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