Darum gehts
- Bundesgericht entscheidet über Kostendach für Sonderprüfung in Bieler Sozialdirektion
- Ehemaliger Rechtsprofessor verlangte mehr als vereinbartes Kostendach für Untersuchung
- Stadtrat setzte Kostendach von 50'000 Franken, Jurist forderte 85'000 Franken
Das vom Bieler Stadtrat beschlossene Kostendach von 50'000 Franken für die Sonderprüfung der Querelen in der Sozialdirektion im Jahr 2014 ist massgebend für die Entschädigung des beauftragten Juristen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der ehemalige Rechtsprofessor verlangte rund 85'000 Franken.
Die Stadt und der Jurist setzten für den Auftrag keinen schriftlichen Vertrag auf. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor. Um den von ihm verlangten Betrag zu erhalten, gelangte der frühere Professor ans höchste Schweizer Gericht - jedoch vergeblich.
Bundesgericht lässt Professor abblitzen
Dieses hält fest, dem Beschwerdeführer sei das Kostendach bekannt gewesen. Er könne sich nicht nachträglich darauf berufen, dass kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Vertrag vorhanden sei. Diese Berufung auf einen ihm bekannt gewesenen Formmangel sei rechtsmissbräuchlich, nachdem er den Auftrag bereits erledigt habe.
Der Stadtrat beauftragte 2015 die Geschäftsprüfungkommission mit einer nachträglichen Aufarbeitung der Administrativuntersuchung in der Sicherheits- und Sozialdirektion. Grund für die Untersuchung waren grosse Unstimmigkeiten in der Direktion.
Der unveröffentlichte Untersuchungsbericht wurde vom Vorsteher der Direktion an drei Berater weitergegeben, was zu einem Strafverfahren führte, das mit Freisprüchen endete.