Darum gehts
- Bundesgericht lehnt Stimmrecht für Wildbienen und Minderjährige in Umweltfragen ab
- Mutter und Tochter reichten Beschwerde für Stimmrecht ein
- Gericht weist Antrag auf öffentliche Urteilsberatung mit 5 Richtern ab
Ein skurriler Fall landete vor Bundesgericht: Eine Mutter und ihre minderjährige Tochter wollten nach der knapp abgelehnten Biodiversitätsinitiative 2024 ein Stimmrecht für Wildbienen erwirken. Es ging auch darum, ob Minderjährige ein solches Mitspracherecht erhalten.
Die beiden wohnen in der Stadt Zürich und reichten eine Abstimmungs- und Stimmrechtsbeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Regierungsrat des Kantons Zürich ein. Als Beschwerdeführerinnen führten sie auch die Wildbienen «wohnhaft in der Schweiz» auf.
Erneute Abstimmung mit Kindern und Wildbienen
Weder Wildbienen noch Minderjährige erhalten bei Vorlagen zu Umweltfragen ein Stimmrecht – so das finale Urteil. Das Mutter-Tochter-Wildbienen-Trio beantragte hauptsächlich, dem Mädchen und den Wildbienen sei das Stimmrecht in Umweltangelegenheiten zu gewähren. Das Ergebnis der Abstimmung über die Biodiversitätsinitiative sei für ungültig zu erklären und unter Einbezug von Kindern und Wildbienen zu wiederholen.
Vor dem Regierungsrat war der Beschwerde kein Erfolg beschieden, weshalb Mutter und Tochter ans Bundesgericht gelangten – vergeblich. Das Gericht hält fest, dass die beiden kein Recht aufgezeigt hätten, das für Kinder und Wildbienen einen Anspruch auf ein Stimmrecht begründen liesse. Vielmehr sei ihre Kritik am Entscheid des Regierungsrates «offensichtlich unbegründet».
Abgewiesen hat das höchste Schweizer Gericht auch den Antrag der Beschwerdeführerinnen, eine öffentliche Urteilsberatung durchzuführen. Es behält sich vor, künftig ähnliche Eingaben formlos abzulegen, wie es explizit festhält.