Forderung nach Gleichbehandlungsgesetz
Die Kommission gegen Rassismus will zum 30-Jahre-Jubiläum eine Rechtslücke schliessen

Die Kommission gegen Rassismus fordert zum 30-Jahre-Jubiläum ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Ziel ist es, allen Menschen gleiche Rechte und Chancen zu garantieren und Diskriminierung umfassend zu bekämpfen.
Publiziert: 04.06.2025 um 15:30 Uhr
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Aktualisiert: 04.06.2025 um 15:37 Uhr
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Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus fordert zum 30-Jährigen Jubiläum ein Gleichbehandlungsgesetz.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • EKR fordert allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für gleiche Rechte und Chancen
  • Diskriminierung verletzt Menschenwürde und untergräbt Vertrauen in demokratische Institutionen
  • 17 Prozent der Schweizer Bevölkerung erlebten rassistische Diskriminierung in letzten fünf Jahren
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Anlässlich ihres 30-jährigen Bestehens fordert die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Demgemäss sollen alle Menschen in der Schweiz die gleichen Rechte und Chancen haben. Das Gesetz soll alle Formen von Diskriminierung abdecken und den Schutz der Betroffenen gewährleisten.

Ein solches Gesetz würde die bestehenden Lücken im Rechtsschutz schliessen, erklärten Vertreter der EKR am Mittwoch vor den Medien in Bern, wo sie ihr Manifest für ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vorstellten. In ihren Augen ist der heutige Schutz vor rassistischer Diskriminierung ungenügend.

Diskriminierung verletze die Menschenwürde und dürfe nicht länger hingenommen werden. Eine freiheitliche Demokratie wie die Schweiz basiere auf der Überzeugung, dass jeder Mensch Anspruch auf Anerkennung, Respekt und Fairness habe - unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, religiöser Zugehörigkeit oder Behinderung, heisst es weiter.

Diskriminierung sei «nicht nur eine individuelle Ungerechtigkeit, sondern ein Angriff auf die fundamentalen Werte unserer Gesellschaft». Sie untergrabe das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, zerstöre den sozialen Zusammenhalt «und hindert uns als Gesellschaft daran, unser volles Potential zu entfalten».

17 Prozent Opfer von Rassismus

Im vergangenen Jahr gaben gemäss EKR 17 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz an, in den letzten fünf Jahren Opfer von rassistischer Diskriminierung geworden zu sein - sei es am Arbeitsplatz, beim Zugang zu Wohnraum oder im täglichen Leben.

Es fehlten jedoch noch immer die rechtlichen Instrumente, um dieses Phänomen zu bekämpfen. Die Diskriminierungsstrafnorm, die sich auf Hassreden und herabwürdigende Handlungen im öffentlichen Raum konzentriert, reiche bei weitem nicht aus, um Rassismus und Diskriminierung wirksam und auf breiter Ebene zu bekämpfen.

Diskriminierung sei «nicht nur eine individuelle Ungerechtigkeit, sondern ein Angriff auf die fundamentalen Werte unserer Gesellschaft». Sie verursache zudem «erhebliche wirtschaftliche Kosten».

Mit einem wirksamen Gleichbehandlungsgesetz werde die Schweiz den ethischen Standards, die sie vertritt, gerecht und garantiere ihrer gesamten Bevölkerung Schutz vor Diskriminierung, betont die EKR.

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