Doch sie sieht Hürden
Aargauer Regierung will Bezahlkarte für Asylsuchende prüfen

Der Aargauer Regierungsrat will die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende anstelle Bargeld genauer prüfen. Er sieht jedoch Hürden und weist auf die entstehenden Kosten hin, wenn Asylsuchende nicht mehr pro Tag 10 Franken Bargeld erhalten.
Publiziert: 06.06.2025 um 09:49 Uhr
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Karte statt Bargeld für Asylsuchende: Der Aargauer Regierungsrat erklärt sich bereit, die Forderung der Fraktionen FDP und SVP zu prüfen, ob eine solche Karte eingeführt werden soll. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Darum gehts

  • Regierungsrat prüft Bezahlkartensystem für Asylsuchende
  • Motion fordert personalisierte Karte, um Bargeldfluss zu verhindern
  • Motion von FDP und SVP, Regierungsrat lehnt ab, akzeptiert Postulat
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Angesichts des voraussichtlichen Nutzens, der Herausforderungen sowie der Kosten sei eine vertiefte Prüfung angezeigt, schreibt der Regierungsrat in der Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion der Fraktionen FDP und SVP.

Es solle praxisnah geprüft werden, wie ein Bezahlkartensystem umgesetzt werden könne. Der Regierungsrat lehnt die Motion ab. Er ist jedoch bereit, die Forderung als weniger verbindliches Postulat entgegenzunehmen.

Die Motion fordert die Einführung einer personalisierten, nur im Kanton gültigen Bezahlkarte. Damit solle verhindert werden, dass Bargeld an Angehörige im Herkunftsland fliesse oder an Schlepper weitergereicht würde, schrieben FDP und SVP.

Parlament sagte früher Nein

Der Grosse Rat lehnte Ende August mit 69 zu 68 Stimmen eine Motion der SVP-Fraktion für eine Bezahlkarte ab. Die FDP stützte die Forderung. Der Regierungsrat, Mitte und die Linken sprachen sich dagegen aus. Seit der Neuwahl des Parlamentes verfügen SVP und FDP im Parlament über eine knappe Stimmenmehrheit.

Der Regierungsrat gibt sich weiterhin kritisch zur Einführung einer Bezahlkarte. Ein Kartensystem, das nur im Aargau eingesetzt werden könnte, wäre laut Regierungsrat «weder praktikabel noch zweckmässig». Ein solcher Alleingang hätte demnach für an Nachbarkantone angrenzende Gemeinden beziehungsweise Personen in deren Zuständigkeit problematische Folgen.

Es sei wichtig, dass die Karte kantonsübergreifend einsetzbar sei. Nur so lasse sich die Bewegungsfreiheit sichern und die persönliche Selbstbestimmung der betroffenen Personen wahren. Ein isoliertes System im Aargau ohne Anbindung an überregionale Lösungen würde Grundrechte unverhältnismässig einschränken und liesse sich praktisch kaum realisieren.

Auch aus praktischer Sicht lässt sich das Bargeldsystem derzeit nicht vollständig ersetzen. Viele Ausgaben wie Einkäufe in Läden von gewissen Hilfswerken, in Brockenstuben, auf Flohmärkten oder das Taschengeld für Schulkinder erfordern weiterhin Bargeld. Die Betreuungspersonen müssten in solchen Fällen dennoch Bargeld auszahlen.

Investitionskosten von 170'000 Franken

Für die Einführung der Bezahlkarte rechnet der Regierungsrat mit einmaligen Investitionskosten von 170'000 Franken sowie mit jährlich wiederkehrenden Kosten von bis zu einer halben Millionen Franken. Das sind vor allem Transaktionsgebühren.

Im Kanton Aargau erhalten Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sowie Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung 9 Franken pro Tag für Verpflegung und einen Franken als Taschengeld.

In den kantonalen Asylunterkünften erfolgt die Auszahlung dieses Pauschalbetrags in Form von Bargeld. Ausreisepflichtige erhalten 8 Franken Nothilfe pro Tag. Mit diesen Beträgen müssen die Personen aus dem Asylbereich nebst der Verpflegung auch alle privaten Auslagen abdecken.

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