Darum gehts
- Der Bundesrat beschliesst, dass Frühfranzösisch an Schweizer Primarschulen Pflicht bleibt
- Der nationale Zusammenhalt wird durch Bildungsharmonisierung gestärkt
- Eine mögliche gesetzliche Festschreibung beruht auf dem Harmos-Konkordat
Immer mehr Deutschschweizer Kantone wollen das Frühfranzösisch abschaffen. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider (61, SP) vermeldete erst diesen Monat in einem Interview, dass sie diese Entwicklung «sehr ernst» nehme. Eine Mitteilung des Bundes zeigt nun: Sie und ihre Bundesratskollegen meinen es sehr ernst. Sie haben heute den Frühfranzösisch-Befehl ausgegeben.
Konkret treibt der Bundesrat die Arbeiten für ein neues Gesetz voran. Dieses soll vorschreiben, dass an Schweizer Primarschulen eine zweite Landessprache als Fremdsprache unterrichtet werden muss.
«Nationaler Zusammenhalt gefährdet»
Diesen Eingriff in die kantonale Hoheit über die Bildung rechtfertigt der Bundesrat durch die jüngste Entwicklung, welche «die harmonisierte Schulbildung und den nationalen Zusammenhalt» gefährde. Ziel des Bundesrates sei es, «die Bedeutung der Landessprachen und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu sichern».
Die Regelung werde aber erst greifen, wenn die Kantone nicht von selbst zu einer Lösung kommen sollten. Aktuell besteht ein Kompromiss unter den Kantonen zum frühen Fremdsprachenunterricht. Doch dieser Kompromiss hat zuletzt zu bröckeln begonnen. Die Kantonsparlamente von Zürich und St. Gallen haben eben erst den Ausstieg aus dem Frühfranzösisch beschlossen. Das Vorpreschen des Bundesrates dürfte auch als Reaktion darauf verstanden werden – und könnte andere Kantone von ähnlichen Vorhaben abhalten.
Diese Varianten werden diskutiert
Konkret kann sich der Bundesrat zwei Varianten vorstellen, wie er den Artikel 15 des Sprachengesetzes anpassen könnte:
In Variante eins könnte der bestehende Harmos-Kompromiss der Kantone im Sprachengesetz verankert werden. Konkret heisst es darin, dass zwei Fremdsprachen ab der Primarstufe erlernt werden: Englisch und eine Landessprache.
In Variante zwei könnten Minimalvorgaben festgelegt werden. Dies würde den Kantonen einen grösseren Spielraum ermöglichen.
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