Darum gehts
- Ausschaffung krimineller Afghanen schwierig – bislang fünf Ausschaffungen
- Neue Praxis seit April: Alleinstehende Männer können unter Umständen weggewiesen werden
- 20 kriminelle Afghanen sollen noch ausgeschafft werden, Vorbereitungen laufen
Ein Ticket nach Kabul und 500 Franken Sackgeld – so einfach ist es dann doch nicht. Die Ausschaffung von kriminellen Afghanen ist für den Bund schwieriger als gedacht. Seit Oktober 2024 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) fünf verurteilte Afghanen ausgeschafft.
Nach Informationen von Blick ist eine weitere Ausschaffung am Widerstand der afghanischen Behörden gescheitert: Einem Kriminellen, der die Schweiz verlassen musste, wurde die Einreise am Flughafen von Kabul verweigert – und konnte so zurück in die Schweiz. Zu den Gründen schweigt das SEM: «Aus Datenschutzgründen kann sich das SEM dazu nicht äussern.» Gefragt nach den rund 20 kriminellen Afghanen, die noch ausgeschafft werden sollen, teilt das SEM mit: «Die Vorbereitungen sind am Laufen.»
Noch keine Rückführungen seit Praxisänderung
Im März 2025 hat das SEM seine Praxis weiter verschärft. «Alleinstehende Männer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, können unter bestimmten Umständen wieder weggewiesen werden», teilte die Behörde im März mit. Die neue Beurteilung gilt seit Mitte April, Taten gibts aber bislang nicht zu vermelden: «Bisher sind keine Personen aufgrund der jüngsten Praxisänderung nach Afghanistan rückgeführt worden», bestätigt das SEM.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert die Kursänderung von SP-Justizminister Beat Jans (60): «Seit der Machtübernahme der Taliban hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan kontinuierlich verschlechtert», teilte die Organisation im April mit. Das SEM hingegen vertritt die Auffassung, für «nicht vulnerable Männer» sei die Rückkehr nach Afghanistan zumutbar, «wenn begünstigende Faktoren vorliegen.
Die betreffende Person muss sich ohne Familie in der Schweiz aufhalten, volljährig und gesund sein. Zudem muss sie über ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in der Heimat verfügen, das eine soziale und berufliche Wiedereingliederung ermöglicht.» Frauen, Familien, minderjährige Asylsuchende und Personen mit gesundheitlichen Problemen seien von der Verschärfung nicht betroffen und können in der Schweiz bleiben.