Darum gehts
- Schweiz plant Schwerverkehrsabgabe für E-Lastwagen ab 2029
- E-Lastwagen in günstigster Kategorie, Rabatte bis 2035 geplant
- Einnahmen 2024: 1,8 Milliarden Franken, ein Drittel für Kantone
In der Schweiz sollen ab 2029 auch elektrisch angetriebene Lastwagen eine Schwerverkehrsabgabe zahlen müssen. Diese gibt es, damit Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ihre Kosten selbst decken und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene gelingt.
Doch das heutige System gerät an seine Grenzen: Gemäss Medienmitteilung des Bundes befinden sich zudem «knapp 90 Prozent aller Lastwagen auf den Schweizer Strassen in der günstigen Abgabekategorie». Fahrzeuge mit Batterie oder Wasserstoffantrieb sind immer mehr auf den Strassen unterwegs – bislang aber von den Mautgebühren befreit.
Dafür braucht es jetzt eine Lösung: Die Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes. Neu werden also Fahrzeuge mit E-Antrieb der LSVA unterstellt, jedoch in die günstigste Abgabekategorie.
Gleichzeitig will Bundesrat Albert Rösti (57, SVP) die Modernisierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte weiter vorantreiben. Bis 2035 profitieren E-Lastwagen darum von Rabatten. Allerdings wird der Rabatt von Jahr zu Jahr kleiner. 2029 liegt er bei 70 Prozent des Tarifs. 2035, im letzten Jahr der Gewährung, beträgt er dann noch 10 Prozent.
Mehreinnahmen für Bund und Kantone
In der Schweiz müssen Lastwagen eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) entrichten. Die Höhe der Kosten setzt sich aus der Anzahl gefahrener Kilometer in der Schweiz, dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges und dem Schadstoffausstoss des Fahrzeuges zusammen.
Weit verbreitete Diesel-Motoren kommen neu in die zweitgünstigste Kategorie. Dies gilt auch für LKWs der Klasse Euro VII. Auch die Euro VII-Fahrzeuge sollen aber von den Rabatten profitieren.
Damit dürften die Einnahmen vom letzten Jahr, welche rund 1,8 Milliarden Franken betrugen, wieder steigen. Ein Drittel davon kommt den Kantonen zugute, um die von ihnen getragenen ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs zu finanzieren. Der Rest geht an den Bund und wird für die Finanzierung der Bahninfrastruktur verwendet.