17 statt 15 Jahre
Ständerat für spätere Entlassung bei lebenslangen Freiheitsstrafen

Der Ständerat stimmt einer Gesetzesänderung zu, die die Mindesthaftzeit bei lebenslanger Freiheitsstrafe von 15 auf 17 Jahre erhöht. Die neue Regelung soll auch für bereits Verurteilte gelten, um unterschiedliche Regime zu vermeiden.
Publiziert: 02.06.2025 um 19:21 Uhr
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Aktualisiert: 02.06.2025 um 19:48 Uhr
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Bei lebenslanger Freiheitsstrafe: Gelten bald mindestens 17 Jahre Haft vor möglicher bedingter Entlassung?
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Lebenslange Freiheitsstrafe: Mindestens 17 Jahre Haft vor möglicher bedingter Entlassung
  • Änderung des Strafgesetzbuches gilt auch für bereits Verurteilte
  • Mit 41 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung wurde die Gesetzesänderung angenommen
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Wer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, soll mindestens 17 Jahre davon absitzen müssen. Der Ständerat ist mit diesem Vorschlag des Bundesrates einverstanden.

Mit 41 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung hiess er am Montag eine Änderung des Strafgesetzbuches gut. Konkret soll bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen nach 17 Jahren zum ersten Mal geprüft werden, ob eine bedingte Entlassung möglich ist. Heute ist das nach 15 Jahren Haft ein erstes Mal möglich.

Umstritten war, ob das neue Regime auch für Inhaftierte gilt, die bei der Inkraftsetzung der Neuerungen eine lebenslängliche Strafe verbüssen. Mit 27 zu 14 Stimmen setzte sich die Mehrheit durch. Damit sollen die Bestimmungen auch für bereits Verurteilte gelten. Das soll Jahrzehnte dauernde, unterschiedliche Regime verhindern.

Die Minderheit hingegen hätte die Änderung des Strafgesetzbuches nur für Personen anwenden wollen, die nach der Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen verurteilt werden. Personen, die sich lange Zeit gut betragen hätten, sollten nicht durch zusätzliche Haftjahre bestraft werden, argumentierte sie.

Keine Flucht- oder Rückfallgefahr

Der Bundesrat argumentiert, dass der unbedingt zu vollziehende Teil einer lebenslangen Freiheitsstrafe heute nicht viel länger sei als bei einer Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren. Da dauert dieser etwas mehr als 13 Jahre. Die Reform würde die Unterscheidung der zwei Strafmasse deutlicher machen.

Zusätzlich festschreiben will der Ständerat, dass lebenslängliche Freiheitsstrafen nach mindestens 13 Jahren in Haft im Arbeitsexternat verbracht werden können. Voraussetzung ist, dass keine Flucht- oder Rückfallgefahr besteht.

Die ebenfalls vorgeschlagene Neuregelung für lebenslange Freiheitsstrafen mit anschliessender Verwahrung wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich befürwortet. Der Ständerat war damit einverstanden, künftig die Regeln der Verwahrung anzuwenden, sobald Verurteilte 25 Jahre im Strafvollzug verbracht haben. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

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