Darum gehts
- Ehemalige japanische Prinzessin Mako Komuro und Ehemann haben ein Kind bekommen
- Kaiserlicher Hof bestätigte Geburt in einer Pressekonferenz am 30. Mai
- Mako und Kei heirateten am 26. Oktober 2021 und zogen nach New York
Ex-Prinzessin Mako und ihr Ehemann Kei Komuro sind erstmals Eltern geworden. Das bestätigte der japanische Hof.
Das Paar, das seit 2021 in New York lebt, wurde kurz zuvor mit einem Kinderwagen im Big Apple gesichtet. Die Bilder dazu liegen der japanischen Zeitung «Josei 7» vor.
Laut der «Japan Times» gab der kaiserliche Hof die Geburt des Babys in einer Pressekonferenz am 30. Mai bekannt. Naomasa Yoshida, Grossmeister des Kronprinzenhauses, teilte mit, dass sich die kaiserliche Familie über die Geburt freue und der Familie Komuro Glück wünsche. Weitere Details wurden nicht bekannt gegeben.
Yoshida betonte: «Dies ist eine Angelegenheit für eine Person, die die kaiserliche Familie verlassen hat, und wir hatten gehofft, dass sie ihre Zeit in einer ruhigen Umgebung verbringen würde. Wir haben uns jedoch angesichts einiger Medienberichte entschlossen, die Bekanntgabe zu machen.»
Prinzessin im Exil
Mako und der bürgerliche Kei Komuro sind seit 2013 ein Paar. 2017 gaben sie ihre Verlobung bekannt, was bedeutete, dass Mako die kaiserliche Familie verlassen musste. Die Trauung fand am 26. Oktober 2021 in Tokio statt, begleitet von Protesten und ohne Anwesenheit der kaiserlichen Familie.
Nach ihrer Hochzeit zog das Paar nach New York, wo sie sich ein neues Leben aufbauten.
Die Nachricht über die Geburt des ersten Enkelkindes des japanischen Kronprinzenpaares hat in Japan für Aufsehen gesorgt. Trotz des Austritts Makos aus der kaiserlichen Familie bleibt das Interesse an ihrem Leben in der Öffentlichkeit gross.
Die Geburt des Kindes wirft auch Fragen zur zukünftigen Beziehung zwischen den Komuros und der kaiserlichen Familie auf. Obwohl Mako offiziell nicht mehr Teil der Familie ist, zeigt die Glückwunschbotschaft des kaiserlichen Hofes, dass familiäre Bindungen weiterhin bestehen. Besucht Mako ihr Heimatland, muss sie in einer eigenen Immobilie wohnen, denn laut Gesetz ist es ihr nicht mehr gestattet, am kaiserlichen Hof zu wohnen.