Aus gesundheitlichen Gründen
Starkoch Alfons Schuhbeck vorübergehend in Freiheit

Der prominente Koch Alfons Schuhbeck ist aktuell trotz einer Haftstrafe auf freiem Fuss. Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass er sich vorübergehend nicht in Haft befindet.
Publiziert: 03.05.2025 um 17:51 Uhr
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Aktualisiert: 04.05.2025 um 17:33 Uhr
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Der bekannte Koch Alfons Schuhbeck ist aktuell trotz einer Haftstrafe auf freiem Fuss.
Foto: imago

Darum gehts

  • Alfons Schuhbeck befindet sich derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in Haft
  • Schuhbeck muss im Juni 2025 erneut wegen Subventionsbetrugs vor Gericht
  • Der 76-jährige Koch wurde 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt
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SpotOnDie People-Agentur

Promikoch Alfons Schuhbeck (76) befindet sich aktuell auf freiem Fuss. Das hat die Staatsanwaltschaft München I bestätigt. «Herr Schuhbeck befindet sich derzeit nicht in Haft», hat eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der «Bild»-Zeitung erklärt.

Als Begründung wurde angegeben, dass der 76-jährige Schuhbeck momentan wegen seiner Gesundheit nicht im Gefängnis sitzt. Eine «weitere Vollstreckung seiner Gesamtfreiheitsstrafe» sei demzufolge «aus gesundheitlichen Gründen bis Anfang Juni 2025 in jederzeit widerruflicher Weise unterbrochen» worden. Es ist nicht bekannt, ob der Koch womöglich erkrankt ist oder wie es ihm derzeit genau geht.

Schuhbeck muss im Juni vor Gericht

Wie bereits im Februar bekannt wurde, wird Schuhbeck im Juni erneut der Prozess gemacht. Das Oberlandesgericht München teilte mit, die 12. Grosse Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) habe «mit Beschluss vom 5. 2. 2025 die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Angeklagten Alfons S. wegen Subventionsbetrugs u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet». Vier Hauptverhandlungstermine wurden anberaumt – der erste am 24. Juni 2025, der letzte am 14. Juli 2025.

Im Oktober 2022 war Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte der Koch Revision eingelegt. Im Juni 2023 hatte der Bundesgerichtshof das Urteil jedoch weitgehend bestätigt. Seine Haftstrafe trat der heute 76-Jährige im August 2023 an.

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