Im September befindet das Stimmvolk über die Altersreform 2020. Zentrale Elemente der Reform: die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und die Senkung des Umwandlungssatzes – also der jährlich ausbezahlte Anteil am angesparten Kapital – von 6,8 auf 6 Prozent. Und genau um diesen Umwandlungssatz geht es jetzt in einer Vorlage, die bereits in Bundesbern ausgearbeitet wird.
Schutzklausel für Übergangsgeneration
Eigentlich sollen diejenigen, die 45 Jahre oder älter sind, wenn die Reform in Kraft tritt, nicht von den niedrigeren Umwandlungssätzen betroffen sein. Eine Schutzklausel garantiert dieser Übergangsgeneration, dass sie aus der Pensionskasse mindestens gleich viel Geld erhält wie nach heutigen Regeln.
Weniger Rente, wenn man nicht bis 65 arbeitet
Doch eine Gruppe soll nun laut einem internen Verordnungsentwurf des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) von der Schutzklausel ausgenommen werden: Jene, die nicht bis zum 65. Geburtstag arbeiten. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger».
Wer frühpensioniert wird, gerät damit in die Bredouille: Er bekommt jährlich weniger Rente ausbezahlt. Die Verordnungsentwürfen sollen laut «Tages-Anzeiger» voraussichtlich kommende Woche in die öffentliche Vernehmlassung gehen. (grv)