Die Beurteilung werde nun abgeschlossen, heisst es in einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts (Attorney-General's Chambers), des Commercial Affairs Department der Polizei und der Monetary Authority of Singapore (MAS) vom Donnerstag.
Gemäss den vorläufigen Ergebnissen hätten unter anderen bei der UBS und dem UBS-Ableger in Singapur teilweise die Kontrollen versagt. In einigen Fällen habe es zudem Prozessschwächen gegeben beim Akzeptieren von Kunden oder beim Überwachen von Transaktionen. Auch seien verdächtige Transaktionen erst verzögert erkannt und gemeldet worden.
Die Verfehlungen seien ernst und es würden regulatorische Massnahmen ergriffen, so die Behörde. Jedoch hätten die Untersuchungen durch die MAS keine übergreifenden Kontrollmängel oder Fehlverhalten von Mitarbeitern zutage geführt, wie es bei der Tessiner BSI der Fall gewesen sei. Der Tessiner Privatbank war im Mai die Lizenz in Singapur entzogen worden, und das Institut durfte nur bestehen bleiben, da sie ohnehin von EFG übernommen werden sollte.
Auch bei der Falcon Private Bank seien substanzielle Unregelmässigkeiten gefunden worden, die Untersuchung ist in diesem Fall aber noch nicht abgeschlossen. Die Untersuchungen vor Ort seien zwar bereits im April abgeschlossen worden und man habe festgestellt, dass verdächtige Transaktionen und Unregelmässigkeiten nicht ausreichend festgestellt und gemeldet wurden. Die Untersuchung dauere allerdings an, weil bestimmte Schlüsselkundenbeziehungen von ausserhalb betreut wurden und zusätzliche Informationen ausstünden.
Insgesamt hätten die Untersuchungen von verschiedenen Finanzinstituten im Zusammenhang mit 1MDB-Zahlungen ein komplexes internationales Transaktionsnetz aus verschiedenen Unternehmen und Individuen offenbart. Die Untersuchungen wegen möglicher Geldwäscherei, Wertpapierbetrug und anderer Verfehlungen in Singapur liefen seit März 2015 und dauerten weiter an.
Am Tag zuvor war bekannt geworden, dass die Schweiz ein Rechtshilfeersuchen aus den USA erhalten hat. Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit längerem in dem 1MDB-Fall. Gemäss früheren Angaben hat sie Anhaltspunkte, dass Gelder im Umfang von ungefähr 4 Milliarden Dollar veruntreut worden seien. Diese wären für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Malaysias bestimmt gewesen. Ein Teil des Geldes wurde auf Konten in der Schweiz überwiesen.
Die Behörden in Singapur hätten nun Bankkonten oder Grundstücke verschiedener Individuen beschlagnahmt. Die Vermögenswerte beliefen sich insgesamt auf 240 Millionen Dollar, heisst es.
Singapur habe zudem eine Reihe von Anfragen an involvierte Länder gestellt. Einige Länder hätten wiederum Singapur ebenfalls um Mithilfe angefragt. Dem sei ausnahmslos entsprochen worden.
Gegen Individuen, die das Gesetz gebrochen haben, würden entsprechende Massnahmen ergriffen. Bis heute seien zwei Personen verschiedener Straftaten angeklagt. Andere stünden noch unter Verdacht. (SDA)