Sex-Affäre bei der Luzerner Kantonalbank: Prostituierte Rosana B. reicht Strafklage gegen CEO Bernard Kobler ein
Kostet ihn das die Karriere?

Schwere Vorwürfe gegen CEO Bernard Kobler – aber gibt es Beweise? Die Bank hält zu ihm.
Publiziert: 21.12.2013 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:09 Uhr
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Banker Bernard Kobler.
Foto: Foto: Keystone
Von Beat Michel und Adrian Schulthess

Eine Prostituierte, ein verheirateter Bank-CEO, ein uneheliches Kind. Eine verzwickte Situation. Besonders, wenn auch noch die Justiz ins Spiel kommt.

Wie im Fall von Bernard Kobler (56) und seiner Ex-Geliebten Rosana B.* (35). Kobler ist seit 2004 CEO der Luzerner Kantonalbank. Sie ist Brasilianerin, seit 2003 in der Schweiz und hat als Prostituierte gearbeitet. Vor anderthalb Jahren wurden die beiden Eltern eines Buben.

So weit die Fakten. «Es ist richtig, dass mein Mandant mit der Frau ein gemeinsames Kind hat», bestätigt Koblers Anwalt Urs Rudolf. «Diese Tatsache ist im Familienkreis meines Mandanten bekannt.»

Der Rest sind einseitige Vorwürfe. Happige Vorwürfe. Am 27. September reichte Rosana B. Strafklage gegen den Banker ein. Wegen versuchter sexueller Nötigung und versuchter Nötigung. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet.

In der Anzeige führt Rosana B. die Vorgeschichte aus. Die Prostituierte und der CEO hätten sich 2010 in einem Zürcher Bordell kennengelernt. Er habe sie mehrmals im Monat besucht. Daraus habe sich eine Liebesbeziehung entwickelt. Schliesslich sei Kobler die Distanz zu gross geworden, und er habe eine Wohnung in Luzern für sie besorgt. In Gehdistanz zu seinem Wohnort.

«Ich möchte ich die Fragen aktuell nicht beantworten»

Dann sei Rosana schwanger geworden, heisst es in der Anzeige. Vom Banker. Er habe ihr 150 000 Franken in bar gegeben, damit sie das Kind abtreibe. Als sie dies nicht übers Herz brachte, habe er ihr zuerst einen Einzahlungsschein zur Rückgabe des Geldes geschickt. Dann gedroht: Er werde dafür sorgen, dass die Brasilianerin «in die Gosse» zurückgeschickt werde. Dass ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert werde. Für ihre Anwälte ist das versuchte Nötigung.

Im August 2012 bringt Rosana B. den Buben zur Welt. Danach will sie sich wieder mit dem Banker eingelassen haben. Die Strafanzeige nennt diese Phase «jugendliche Verliebtheit». Die soll am 13. Mai 2013 laut B. definitiv geendet haben.

Kobler habe sie noch einmal zu Oralsex nötigen wollen, sie habe Nein gesagt. Heute klagt sie das als versuchte sexuelle Nötigung ein. Ob an diesen Vorwürfen ­etwas dran ist, soll die Untersuchung der Staatsanwaltschaft zeigen.

Rosana B. wollte sich gestern gegenüber BLICK nicht äussern. «Es ist verrückt, aber ich darf nicht mit den Medien sprechen», sagt sie. Auch der beschuldigte Banker Bernard K­obler gibt sich wortkarg. Ob die Vorwürfe stimmen, fragte BLICK nach.

«Da es sich um ein hängiges, gegen mich gerichtetes Strafverfahren handelt, möchte ich die Fragen aktuell nicht beantworten», sagte Kobler gestern. «Ich will das Verfahren, in welchem die Unschuldsvermutung gilt, nicht beeinflussen.»

* Name der Redaktion bekannt

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