Die Tage des kostenlosen Einwegsäckli sind gezählt. Vorausgesetzt, der Ständerat schreibt heute die Plastiksäckli-Motion von Dominique de Buman (CVP, 60) ab. Die Chancen dafür stehen sehr gut – hat doch der Nationalrat die Motion bereits versenkt.
Es wäre eine gute Nachricht für die Umwelt. Denn mit dem Aus für die Motion kommt die Branchenvereinbarung der Detailhändler zum Tragen. Ihre Alternative zum Verbot: Dass spätestens in zwei Jahren das Gratissäckli an der Kasse Geschichte ist.
Das Papier liegt fixfertig in den Schubladen. Die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS), die Coop, Migros und Co. vertritt, wartet einzig den Ständeratsentscheid ab.
Preis der Raschelsäckli noch unklar
Ganz verschwinden werden die Tüten allerdings nicht. Aber die Vereinbarung verlangt, dass die Detailhändler die Säckli nicht mehr gratis abgeben dürfen. Die Läden müssten also entweder die kostenlose Tüte verbannen – oder sie verkaufen. «Das wird den Gesamtverbrauch von Raschelsäckli um 70 bis 80 Prozent reduzieren», erwartet Patrick Marty (40), Leiter Geschäftsstelle der IG DHS. Einen möglichen Preis pro weissen Sack will er aber nicht nennen.
Klar ist: Das Säckli muss keine Unsummen kosten, damit die Kunden umdenken. Das beweist die Migros im Waadtland. Dort wird das Raschelsäckli für fünf Rappen verkauft. Resultat: Die Zahl der in Migros-Filialen ausgegebenen Säckchen hat um stolze 94 Prozent abgenommen.
In Convenience Stores, etwa Tankstellenshops, werden die weissen Tüten weiterhin gratis abgegeben. Grund: «Dort kauft man ungeplant ein», sagt Marty. Ein Verkaufspreis hätte darum wenig Wirkung, glaubt er. Welcher Detailhändler die Säckli verbannt, und wer bald dafür Geld verlangt, ist offen. Migros und Coop wollten sich gestern nicht dazu äussern. Bei Lidl gibt es bereits seit Anfang Jahr keine Raschelsäckli mehr.
Mit der Vereinbarung kann auch Dominique de Buman gut leben – obwohl seine Motion ein Verbot von Raschelsäckli verlangte. «Es bleibt zu hoffen, dass kostenpflichtige Säckli die gewünschte abschreckende Wirkung haben», sagt er. Sonst müsse das von beiden Kammern ursprünglich angenommene Verbot eingeführt werden.