Referendum
Referendum gegen Überwachungsgesetz BÜPF offensichtlich gescheitert

Das Referendum gegen das Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) ist wohl gescheitert. Dem Referendumskomitee sei es nicht gelungen, die notwendige Zahl an beglaubigten Unterschriften rechtzeitig von den Gemeinden zurückgeschickt zu erhalten.
Publiziert: 07.07.2016 um 14:08 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 07:36 Uhr

Dies teilte das Referendumskomitee am Donnerstag in einem Communiqué mit. Gesammelt wurden laut den Angaben insgesamt zwar 55'400 Unterschriften und damit mehr als die notwendigen 50'000 Unterschriften.

Aber bis Donnerstagmittag seien lediglich 45'240 Unterschriften beglaubigt beim Komitee eingetroffen, die bei der Bundeskanzlei eingereicht werden könnten. «Damit ist das Referendum aller Voraussicht nach nicht zustande gekommen. Das BÜPF könnte somit wie von der Bundesversammlung verabschiedet in Kraft treten», schrieb das Referendumskomitee.

Für die im Komitee vertretenen Jugendparteien, die zivilgesellschaftlichen Organisationen und weiteren Unterstützer des Referendums sei dies eine gewaltige Enttäuschung, hiess es weiter. Am Einsatzwillen und an der Entschlossenheit der vielen Sammlerinnen und Sammler auf der Strasse habe es sicher nicht gelegen.

Auch die Gemeinden in der ganzen Schweiz hätten sich in der hektischen Schlussphase kooperativ gezeigt und speditiv gearbeitet. Es sei jedoch dem Komitee aufgrund fehlender Erfahrung nicht gelungen, sich rasch genug zu organisieren und schlagkräftig aufzustellen, so dass in der Startphase viel Zeit verloren gegangen sei.

Weitere Faktoren seien wohl die mehrwöchigen anhaltenden Regenfälle in der heissen Phase, Verzögerungen und Zustellprobleme im Beglaubigungsprozess oder auch das vorzeitige Verkünden eines Scheiterns des Referendums durch den wichtigen Exponenten aus dem eigenen Lager, nämlich die JUSO, gewesen.

Das Parlament hatte das revidierte BÜPF in der Frühjahrssession gutgeheissen. Damit soll die Überwachung Verdächtiger in Strafverfahren an die technologische Entwicklung angepasst werden.

Neu dürften die Strafverfolgungsbehörden Trojaner in Computer einschleusen, um beispielsweise Skype-Gespräche mithören zu können. Die Gegner halten das für unverhältnismässig und gefährlich. Das Gesetz schränke die Grund- und Freiheitsrechte ein.

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