Die Untersuchung der Wettbewerbshüter habe ergeben, dass die sda im Zeitraum von Ende 2008 bis Anfang 2010 mit ausgewählten Kunden aus der Deutschschweiz Abonnementverträge mit Exklusivitätsrabatten abgeschlossen habe, teilte die WEKO am Dienstag mit.
Diese Rabatte seien an die Bedingung geknüpft gewesen, dass diese Medien den nationalen Nachrichtendienst der sda bezogen und mit keiner anderen Agentur arbeiteten. Die WEKO büsst die sda daher mit 1,88 Millionen Franken.
Die sda sei bereits zuvor die dominierende Nachrichtenagentur auf dem Schweizer Markt gewesen, deren Basisdienst von sämtlichen Schweizer Medien genutzt worden sei, schreibt die WEKO weiter.
Die nationale Nachrichtenagentur der Schweiz habe von Beginn an mit den Wettbewerbsbehörden kooperiert. Die WEKO berücksichtigte dies bei der Bemessung der Busse strafmildernd. Das Verfahren habe durch eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen werden können.
Die sda ihrerseits begrüsste die einvernehmliche Einigung mit der WEKO nach einem über vier Jahre dauernden Verfahren. Die Agentur habe jedoch aus ihrer Sicht nie ihre Marktstellung missbraucht. Die von der WEKO vorgebrachten Kritikpunkte erachte die sda entweder als vollständig unzutreffend oder als im Ausmass nicht relevant.
Die sda hatte bereits in ihrer Jahresrechnung 2013 entsprechende Rückstellungen für die Busse getätigt. Sie bedauert, dass die WEKO die Rolle der Agentur in der Schweizer Medienlandschaft nicht berücksichtigt hat. Die sda liefert seit jeher zu gleichen Preisen einen Dienst in drei Landessprachen.
Kostendeckend arbeitet jedoch nur der deutschsprachige Dienst. Ebenso unverständlich sei, dass die WEKO nicht anerkenne, dass die Kunden der sda, die Schweizer Medien, die Besitzer der Agentur seien. Sie legten letztlich den Tarif für den Basisdienst fest.