Konsumentenschutz klagt bei der Weko
«Die Schweiz darf nicht vor Apple kuschen»

Apple Pay steht vor dem Markteintritt in die Schweiz. Weil der iPhone-Hersteller andere Anbieter von Bezahllösungen aussperrt, reicht die Stiftung für Konsumentenschutz nun Klage bei der Wettbewerbskommission Weko ein.
Publiziert: 06.07.2016 um 07:37 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 15:04 Uhr
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Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS knöpft sich nun den kalifornischen IT-Riesen vor.
Foto: Mike Blake
Ulrich Rotzinger, Moritz Kaufmann

Apple Pay steht kurz vor dem Markteintritt in die Schweiz. Die Handy-­Bezahllösung des iPhone-Multis stösst bei hiesigen Unternehmen auf Kritik.

Der Grund: ­Apple reserviert die Funkübertragungs-Technologie NFC auf den Apple-Geräten für sich. Der US-Konzern zwingt damit die Anbieter von Schweizer Handy-Bezahllösungen, auf umständliche Technologien wie QR-Code oder Bluetooth auszuweichen.

Ein solcher Anbieter ist die Six. Die Finanzdienstleisterin hat bei den Schweizer Bezahlterminals mit NFC-Technologie einen Marktanteil von 60 Prozent. Und mit Paymit – sie fusionierte kürzlich mit der Twint-App – selbst eine Handy-Bezahllösung am Start.

Hinter vorgehaltener Hand hofft Six, dass die Wettbewerbskommission (Weko) einschreitet – und Apple zur Freigabe von NFC zwingt. Doch die Weko will erst eine Untersuchung eröffnen, wenn sich jemand über die Behinderung des Wettbewerbs durch Apple beschwert, wie SonntagsBlick berichtete. Das ist ein Steilpass für den Schweizer Konsumentenschutz.

Klarer Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht

BLICK weiss: Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS knöpft sich nun den kalifornischen IT-Riesen vor. «Die Schweiz darf nicht vor Weltkonzernen wie Apple kuschen», sagt SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder (49). «Apple sperrt für andere Zahlsysteme den Zugriff auf die NFC-Vorrichtung des iPhones. Das ist unseres Erachtens ein klarer Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht.»

Die SKS hat gestern Klage bei der Weko eingereicht. Das Schrei­ben liegt BLICK vor. Darin fordert Stalder die Weko auf, aktiv zu werden. «Da mit dem Verhalten von Apple ein krasser Fall unzulässigen Verhaltens eines marktbeherrschenden Unternehmens zu befürchten ist, kann sich die Wettbewerbskommission nicht um die Eröffnung eines Verfahrens drücken.» Die Weko will zuerst die Lancierung von Apple Pay beobachten, heisst es auf Anfrage. Apple wollte keine Stellung nehmen. 

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