Der Streit über das Steuerabkommen und die Folgen. Die Akteure werden immer hektischer. Ein deutscher UBS-Kunde, der in der Schweiz lebt, will rund 100 000 Franken bar abheben. Geht leider nicht, sagt sein Kundenberater. Können Deutsche nicht mehr frei über ihr Geld in der Schweiz verfügen?
Die UBS will diesen Vorgang, der kein Einzelfall ist, auf Anfrage partout nicht bestätigen. UBS-Sprecher Samuel Brandner sagt aber: «Die UBS hat eine Reihe von Massnahmen umgesetzt, um der Umgehung der Abgeltungssteuer vorzubeugen. Dazu zählt ein Verfahren, das den Rückzug von grossen Cash-Positionen behindert.»
Wo die Limiten dieser Positionen liegen, bleibt geheim. Gemäss Brandner habe die UBS bereits im Herbst 2010 eine sehr restriktive Regelung festgelegt, die den unsachgemässen Transfer von Positionen nach Singapur (und weiteren Märkten) unterbindet.
Auf jeden Fall «Abschleicher» verhindern – also den Transfer von unversteuertem Geld – will auch die Credit Suisse. CS-Sprecher Marc Dosch: «Bargeldbezüge und Überweisungen sind bei uns klar geregelt – weitere Details kann ich nicht nennen.» Kunden könnten sich ja an ihren CS-Berater wenden.
ZKB will keine Limiten kommunizieren
Die Restriktionen gibt es teilweise bereits seit einem Jahr. Und die Zürcher Kantonalbank (ZKB) betont, dass sie bis zum Inkrafttreten der Abgeltungssteuer mit Deutschland bestehen bleiben. Das heisst: Lässt die deutsche SPD im Herbst das Abkommen tatsächlich scheitern, können Deutsche höhere Bargeldbezüge in der Schweiz auch nächstes Jahr vergessen. Welche Beträge sie derzeit tatsächlich noch bar abheben können, bleibt unklar. Es heisst, im Einzelfall maximal 30'000 Franken, bei der UBS bis zu 100 000 Franken im Jahr.
Auch die ZKB sagt nur: «Der Gesamtbetrag, der von Kunden mit Domizil Deutschland bis 30.Juni in bar abgehoben werden darf, ist streng limitiert.» ZKB-Sprecher Thomas Pfenninger: «Um allfälligen Umgehungsversuchen keinen Vorschub zu leisten, verzichten wir darauf, die entsprechenden Limiten zu kommunizieren.» Sowieso müssten Bar-Transaktionen nachvollziehbar sein – die Gründe würden dokumentiert. Ziel sei es, die bilateral vereinbarten Abkommen in Steuersachen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich nicht zu gefährden.
Rebeca Garcia, Sprecherin der Schweizerischen Bankiervereinigung, betont, Kunden könnten grundsätzlich frei über ihr Geld verfügen. Der Papertrail – also die Spur der Transfers – müsse aber auch wegen des Geldwäschereigesetzes offengelegt werden. Die Banken hätten sich dazu verpflichtet, keine aktive Beihilfe zum «Abschleichen» zu leisten. Es sei eher komisch, dass Kunden auf grossen Barbezügen bestehen, auch wenn die Bankberater anbieten, das Geld anstandslos elektronisch zu überweisen.