Hausärzte haben es finanziell in der Schweiz nicht einfach. Sie verdienen weniger als Spezialisten, die Einkommen nehmen tendenziell ab. Einige wollen sich etwas hinzu verdienen - und verschachern ihre Patienten, wie der Berner Hausarzt Daniel Flach nun auf einem Podiumsgespräch enthüllte.
Was zunächst entfernt nach Menschenhandel klingt, trägt bei Medizinern den Namen «Kick-Backs». Das sind Zahlungen, die ein Arzt oder ein Spital einem anderen Arzt dafür gibt, damit er einen Patienten überweist. So überweise beispielsweise eine Gruppenpraxis einen privaten oder halbprivaten Patienten für 500 Franken an ein privates Spital, erklärte Hausarzt Flach der «Aargauer Zeitung». Manchmal sei es sogar so, dass ein Arzt dann gegen ein Honorar bei der Operationen jenes Patienten assistiert, den er zuvor an den operierenden Arzt überwiesen hat.
Das Problem dabei ist, dass der Patient eben nicht an den besten Arzt oder an das beste Spital überwiesen wird, sondern eben an den Meistbietenden. Die Solothurner SP-Nationalrätin erklärte der «Aargauer Zeitung», dass dies einer «Einschränkung der freien Spitalwahl» gleichkomme. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht darin das Risiko, dass unnötige Leistungen zulasten des Patienten erbracht werden.
Die «Aargauer Zeitung» zitiert einen Vertreter eines Privatspitals, der berichtet, es gäbe immer wieder Netzwerke oder Gruppenpraxen, die für die Zuweisung von Patienten eine Aufwand- oder andere Entschädigung verlangen würden.
«Solche Kick-Back-Zahlungen haben keine strafrechtliche Relevanz»
Da beide Seiten von dem Schmiergeldgeschäft profitieren, kommt diese Praxis selten ans Licht. Die «Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte» hat noch keinen solchen Fall registriert. Ist ein Arzt jedoch in «Kick-Backs» verwickelt, verstösst er gegen deren Standesordnung. Dann blühen Bussgelder von bis zu 50'000 Franken oder sogar ein Ausschluss aus der Ärzteverbindung.
Der Basler FDP-Nationalrat Daniel Stolz fordert noch weitergehende standesordentliche Sanktionen gegen «Kick-Backs».
Erfährt die Ärzteverbindung von solchen Zahlungen, wird sie aber nicht von selbst aktiv. Ein standeswidriges Verhalten eines FMH-Mitgliedes würden auf Anzeige hin erstinstanzlich von der zuständigen kantonalen Organisationen des Verbandes untersucht, erklärt «Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte».
Anzeige bedeutet aber nicht Strafanzeige. «Solche Kick-Back-Zahlungen haben keine strafrechtliche Relevanz, da es sich nicht um Betrug handelt. Der Patient wird ja nicht finanziell geschädigt», erklärt der Medizinalrechtsexperte Moritz Kuhn zu Blick.ch.
Nationalrat Stolz will nun prüfen, ob man solche ärztlichen Schmiergeldzahlungen per Gesetz verbieten lassen kann.