Kanton Zürich zeigt Herz für Startups
«Ein Schritt in die richtige Richtung»

Zürich soll attraktiver für Jungunternehmen werden. Experten begrüssen die neue Regelung der Steuerbehörden. Gelöst sind die Probleme aber noch nicht.
Publiziert: 02.03.2016 um 15:22 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 19:11 Uhr
Sunnie Groeneveld, Geschäftsführerin Digital Zurich 2025, ist froh, dass der Kanton Zürich die Problematik für Jungunternehmer erkannt hat.
Foto: ZVG
Guido Schätti

Der Kanton Zürich kommt Start-ups steuerlich entgegen. Der Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker will Jungunternehmen künftig in den ersten Jahren bei der Vermögenssteuer entlasten. Das Institut für Jungunternehmen  in St. Gallen hat die Regelung kritisch beurteilt (BLICK berichtete).

Doch in Zürich selbst findet die Offensive mehr Anklang: «Die Praxisänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung», sagt Sunnie Groeneveld, Geschäftsführerin der Initiative «Digital Zurich 2025». Der Kanton habe nun ein Statement abgegeben, dass er sich dem Problem bewusst sei und die Rahmenbedingungen verbessern wolle. «Das ist ein wichtiges Signal für Startup-Gründer in Zürich.»

Christian Wenger, Präsident Digital Zurich 2025
Foto: ZVG

Auch Christian Wenger, Partner der Anwaltskanzlei Wenger & Vieli und Präsident von Digital Zurich 2025, zeigt sich zufrieden: «Die Praxisänderung ist ein positiver Zwischenschritt. Die Steuerbehörde hat gute Arbeit geleistet und einen wichtigen Pflock eingeschlagen.»

Kantonale Steuerdirektoren sind gefordert

Sowohl Groeneveld wie Wenger betonen, dass man noch nicht am Ziel sei. «Die Probleme sind noch nicht komplett gelöst. Im Vergleich mit anderen Kantonen besteht noch Verbesserungsbedarf», sagt Groeneveld.

Die gesetzlichen Grundlagen müssten auf nationaler Ebene geändert werden, fordert Wenger. Heute halten sich die Kantone an eine Passage aus dem Kreisschreiben 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz vom August 2006. Dort findet sich der Satz, dass die von Investoren bei Finanzierungsrunden bezahlten Preise den Verkehrswert bestimmten.

Startups sollen gleich wie KMU besteuert werden

Die Folge ist, dass Jungunternehmen horrende Steuerrechnungen ins Haus flattern, sobald sie Drittinvestoren an Bord haben. Weil ihr Geschäft am Anfang aber oft noch kaum Gewinn abwirft, können sie diese nicht bezahlen.

Die Bestimmung im Kreisschreiben müsse geändert werden, sagt Wenger. Der Anwalt, der Mitglied der Arbeitsgruppe des Kantons war, betont gleichzeitig: «Wir wollen keine Sonderbehandlung für Startups. Wir wollen nur, dass Startups wie andere KMU besteuert werden.»

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