Statistiker mögen uns noch lange etwas anderes vorrechnen. Wir wissen es besser: Personen über 55 Jahren haben es auf dem Arbeitsmarkt schwer. Deshalb wollen die Gewerkschaften einen Ü-50-Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter einführen. Viel mehr bringen würde es, wenn ältere Arbeitskräfte bei den Sozialversicherungen nicht mehr diskriminiert würden. Die Benachteiligung der älteren Arbeitskräfte liegt doch einfach darin, dass sie teurer sind als jüngere – auch bei gleichem Lohn.
Mit dem 55. Altersjahr steigen die obligatorischen Beiträge für die Pensionskasse von 15 auf 18 Prozent vom versicherten Lohn. Diese sogenannten Altersgutschriften sind hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bezahlen. So will es das Gesetz. Bei den Jungen, also den 25- bis 34-jährigen, beträgt der Satz lediglich 7 Prozent, weniger als die Hälfte. Sollen also die älteren Personen für den Arbeitsmarkt attraktiv gemacht werden, müsste man endlich diese versicherungstechnische Bestrafung abschaffen.
Das wurde schon mehrfach versucht. 2005 suchte eine Arbeitsgruppe der Bundesverwaltung nach Lösungen, wurde aber nicht fündig. Fündig wurde dafür SP-Bundesrat Alain Berset (45). In seiner ambitiösen Altersreform 2020 schlug er eine Anpassung der Altersgutschriften vor: Sie wären dann ab Alter 45 konstant geblieben. «Damit wird der Kostenunterschied der beruflichen Vorsorge zwischen älteren und jüngeren Beschäftigten kleiner, was die Stellung der älteren Arbeitsnehmenden auf dem Arbeitsmarkt verbessert.» So steht es im Bericht zur Rentenreform 2020.
Arbeitgeber werden weiterhin bestraft
Leider will das Bundesparlament, und hier vor allem der Ständerat, von diesem Vorgehen nichts wissen. Bei dem Vorschlag, über den wir am 24. September 2017 abstimmen dürfen, sollen deshalb Arbeitgeber weiterhin finanziell bestraft werden, wenn sie einen über 55-Jährigen anstellen – nur nicht mehr ganz so stark wie bisher. Die Altersgutschriften stiegen dann nicht mehr von 15 auf 18 Prozent; sondern nur noch von 16 auf 18 Prozent.
Ich finde das unsäglich. Da besteht die einmalige Chance, diese Benachteiligung der älteren Semester aus dem Weg zu räumen. Doch die Ständeräte, zu einem grossen Teil Juristen, schaffen es, am missratenen System festzuhalten. Und ältere Arbeitnehmer weiterhin zu übervorteilen! Es sind wahrscheinlich die Gleichen, die im gleichen Atemzug für Rentenalter 67 plädieren.
Ist das Grund genug, die Vorlage abzulehnen? Nein. Es gibt noch gewichtigere. Mehr dazu ein anderes Mal.