Darauf haben sich Hersteller und Importeure, Konsumentenorganisationen und Verwertungsgesellschaften geeinigt.
Ein Hersteller respektive Importeur von Smartphones muss damit für ein Gerät mit einem Speicher von 64 GB beispielsweise 3.84 Franken zahlen. Beträgt die Speichergrösse mehr als 64 GB, gilt die gleiche Vergütung wie für Geräte bis und mit 64 GB, jedoch maximal zwei Prozent des Listenpreises, wie die Urherberrechts-Verwerterin Suisa am Mittwoch mitteilt.
Das Geld geht an Kunstschafffende, es ist eine Entschädigung für das Kopieren ihrer Werke auf Smartphones. Die Konsumenten könnten so auch künftig kopierte Musik auf ihren Handys nutzen, so Suisa.
Die Einigung auf einen Tarif für die Nutzung von privat kopierter Musik auf Smartphones war nach mehrjährigen Verhandlungen bereits im Juli 2014 gefunden worden. Nun hat auch die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten den Tarif gutgeheissen. Damit tritt er in Kraft.
Die Einigung gilt für die Jahre 2010 bis 2016. Für die zurückliegende Zeit bis einschliesslich 2014 hätten sich die Verhandlungspartner auf die Zahlung einer Vergleichssumme geeinigt. Ab 1. Januar 2015 gelte der neue Tarif mit zweijähriger Dauer. Für die Zeit ab 2017 werde der Tarif neu ausgehandelt. (sda)