Die Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen (61) und ihr Mann Alfred Nellen haben es vorgemacht: Trotz 12,4 Millionen Franken Vermögen und mehreren Hunderttausend Franken Einkommen bezahlte das Ehepaar im Jahr 2011 nur die Vermögenssteuer von rund 29'000 Franken.
Möglich machte dies eine Zahlung des Ehemannes in die Pensionskasse. Unternehmer Alfred Nellen kaufte sich mit 400'000 Franken in die PK ein. Den Betrag durfte das Ehepaar vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Politisch wurde die Steueroptimierung für Kiener Nellen zum Fiasko. Die Sozialdemokratin, die sich gern als Kritikerin aller Steuer-Trickser zu profilieren versucht, muss sich Doppelmoral vorwerfen lassen. Immerhin zeigt sie mit ihrem Beispiel, wie man die Steuerlast ganz legal reduzieren kann. Steueroptimierung à la Kiener Nellen steht auch Normalbürgern offen. Voraussetzung ist eine Lücke in der Pensionskasse – und Geld, das man weder heute noch morgen zum Leben braucht.
Viele haben Lücken, die es sich zu decken lohnt
Lücken in der Pensionskasse sind weitverbreitet. Wer erst ab 26 Jahren zu arbeiten anfing, mal einen Erwerbsunterbruch hatte oder heute mehr verdient als früher, hat eine Lücke – und darf diese durch freiwillige Einzahlungen decken. Wie gross der Maximalbetrag ist, steht auf dem PK-Ausweis.
Das Schöne daran: Das Vorsorgekapital steigt. Und die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen voll abgezogen werden. Für Angestellte ohne Wohneigentum sind sie neben der Säule 3a häufig die einzige Möglichkeit, die Abgaben an den Fiskus zu drücken.
Irgendwann in der Zukunft müssen zwar auch Pensionskassengelder versteuert werden. «Bei einem Kapitalbezug fällt aber ein Sondersatz an, der im Normalfall deutlich unter den Einkommenssteuern liegt», sagt Karl Flubacher, PK-Spezialist bei der Finanzberatungsfirma Vermögenszentrum.
Wenn man sich für eine Rente entscheidet, ist diese als Einkommen zu versteuern. Bei den meisten Leuten ist das Einkommen und damit auch der Steuersatz nach der Pensionierung aber tiefer als zuvor.
Vier wertvolle Ratschläge
Beim Einkauf in die PK sollten Sie folgende Punkte beachten:
◆ Rechtzeitig einzahlen. «Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dass die Steuerbehörde die freiwilligen Einzahlungen als abzugsfähig akzeptiert, sollten Sie Ihr Einkaufspotenzial zuvor von der Pensionskasse berechnen lassen», rät Flubacher. Die Anfrage ist möglichst noch im November zu stellen. Über die Festtage machen selbst die fleissigsten PK-Mitarbeiter Ferien.
◆ Solidität der PK überprüfen. Bei Kassen mit Unterdeckung ist Vorsicht geboten mit freiwilligen Zuschüssen. Muss die Kasse saniert werden, drohen empfindliche Einbussen. Die Kasse setzt dann die Verzinsung des überobligatorischen Kapitals aus. Damit sind auch freiwillige Einkäufe betroffen. Bei einem Konkurs des Arbeitgebers werden die Vorsorgegelder um die Unterdeckung gekürzt. Wer Zusatzzahlungen geleistet hat, wird doppelt bestraft.
◆ Zeitpunkt bestimmt Rendite. Alfred Nellen schloss seine Lücke auf einen Schlag. So musste er im betreffenden Jahr zwar gar keine Steuern zahlen. Bei Erbschaften empfiehlt sich die Methode durchaus zur Nachahmung. Ansonsten sind gestaffelte Einzahlungen steuerlich aber klüger. Mit ihnen wird der Steuersatz dauerhaft gedrückt. Gleichzeitig wird der Einkauf profitabler, je kürzer vor dem Bezug die Einzahlungen erfolgen. Denn die Rendite verteilt sich dann über einen kürzeren Zeitraum.
◆ Sperrfrist beachten. Freiwillige Einzahlungen kann man sich frühestens nach drei Jahren wieder auszahlen lassen. Und auch dann nur zur Finanzierung von Wohneigentum oder beim Wechsel in die Selbständigkeit. «Es macht also Sinn, sich gut zu überlegen, ob man das Geld wirklich nicht braucht», sagt Flubacher.