Am SwissRadioDay 15 wagte Bundesrätin Doris Leuthard einen Blick in die Zukunft der Radiolandschaft. An dieser Zukunft könne nun definitiv gebaut werden, nachdem das Bundesgericht den Ausgang der Abstimmung über das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vergangene Woche bestätigt habe.
Jetzt gehe es darum, die Verordnung zu erarbeiten und die notwendigen Vorarbeiten zu tätigen, sagte Leuthard. Sie geht davon aus, dass die neue Haushaltabgabe ab 2018 erhoben werden kann. Zur Höhe wollte sich Leuthard nicht festlegen. «Das macht der Bundesrat erst kurz vor dem Inkrafttreten». Aber sie gehe davon aus, dass die Abgabe nicht mehr als die im Abstimmungskampf erwähnten 400 Franken pro Jahr betragen werde.
Der Bundersrat werde aber nicht bis 2018 warten, um den konzessionierten Privatradios stärker unter die Arme zu greifen. Dies soll vielmehr bereits ab Mitte nächsten Jahres geschehen. Damit wolle der Bund den Stationen, die teils unter einer angespannten Finanzlage leiden würden, helfen.
Leuthard sparte nicht mit Lob an die Radiobranche. Sie begrüsse es sehr, dass im Radiobereich die privaten Anbieter und die SRG eng zusammenarbeiteten. Als erfolgreiches Beispiel dieser Zusammenarbeit erwähnte sie die Umstellung von UKW auf DAB+. Da sich hier alle Player zusammengetan hätten, werde es vermutlich möglich sein, die Umstellung 2020 abzuschliessen.
Allerdings zeichne sich die nächste Herausforderung bereits ab. Das Internet bringe völlig neue Möglichkeiten, aber auch völlig neue Konkurrenz. Hier sei es wieder an den Radios, gute Lösungen zu finden, damit sie ihren Service Public Auftrag auch erfüllen könnten.
Leuthard ist aber überzeugt, dass die Radios den globalen Konkurrenten mit einer grossen Portion Swissness die Stirne bieten können. «Das Publikum sucht das», sagte sie und betonte die hohe Glaubwürdigkeit, die das Medium Radio nach wie vor geniesst.
Wie es nach 2020 und dem Ablauf der aktuellen Konzessionen weiter gehen werde, ist laut Leuthard völlig offen. Nach der Umstellung auf DAB+ seien keine Konzessionen mehr notwendig. Ob und wie stark der Staat dann noch regulatorisch tätig sein müsse, werde zurzeit geprüft. «Vielleicht kann man alles dem Markt überlassen, vielleicht braucht es aber für die wichtigen Service-Public-Leistungen immer noch gewisse Regeln und Vorgaben und damit einen Leistungsauftrag», sagte die Medienministerin. (SDA)