Roland Kübler (51) , der verwahrte Sexualmörder, ist heute wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Zürcher Obergericht sprach zudem eine erneute Verwahrung aus.
Kübler hat eine schreckliche Vergangenheit: 1982 erschlägt er den 14-jährigen Stephan B. Elf Jahre später, 1993, ertränkt er den 13-jährigen Dario C. An beiden Kinderleichen vergeht er sich, verstümmelt die Buben. «Ich wollte eine solche Tat begehen», sagt er später bei seiner Verurteilung.
Als sich Kübler im Oktober 1993 an zwei Autostöpplern vergreifen will und dabei einen 21-Jährigen mit einer Aale schwer verletzt, wird er verhaftet und als der zweifache Bubenmörder überführt.
Er wird zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt und zusätzlich verwahrt. Denn er ist nicht therapierbar, stellt eine Gefahr für die Gesellschaft dar.
In der Strafanstalt Pöschwies verhält sich Kübler 14 Jahre lang unauffällig. Er wird psychologisch behandelt. Wegen Selbstmordgefahr.
Neuer Häftling in Zelle 18
Doch dann kommt ein neuer Häftling in Küblers Trakt. Der 25-jährige Simon K., der viel jünger aussieht als er ist, belegt die Zelle 18. Auf dem gleichen zweiten Stock wie Kübler.
Wie ein bleicher und apathisch wirkender Kübler heute vor Gericht erzählt, freundeten sich er und Simon K. bald an – und beschlossen einen Deal: Kübler, der Medikamente von seiner Therapiesitzungen bunkerte, versorgte Simon K. mit Tabletten, dafür soll dieser Kübler mit Zigaretten ausstatten.
Ein tödlicher Deal: Am Sonntag, 27. Januar 2008, finden Wärter Simon K. am Nachmittag in seiner Zelle. Tot.
Kübler berichtet heute dem Gericht, dass Simon K. ihn am Sonntagmorgen um neun Uhr in seiner Zelle besucht habe. Er habe dem 25-Jährigen dann Pornohefte zum Ansehen angeboten – und einen Cocktail mit Tabletten und Sirup. Diesen habe Simon K. getrunken. Und obwohl er sich immer wieder übergeben musste, habe der 25-Jährige schnell die ganze PET-Flasche geleert. Danach sei er eingeschlafen.
Deal sollte nicht herauskommen
«Ich fesselte ihn mit geschmuggeltem Verbandsmaterial, so dass er nicht aufsteht und hinfällt. Ich habe ihn auch geknebelt, damit er sich ruhig verhält», so Kübler vor Gericht. Denn er habe nicht gewollt, dass rauskomme, dass er Simon Pillen gegeben habe.
Nachdem er Simon K. in Bauchlage an Händen und Füssen ans Bett gebunden hatte, wollte er ihn vergewaltigen. Das sei wegen Erektionsproblemen aber nicht gegangen. Deswegen habe er den Gefesselten mit Gegenständen, unter anderem einem Deo, penetriert. «Ich wollte es einmal ausprobieren, es war einfach Neugierde», so Kübler heute.
Simon sei immer wieder aufgewacht, habe auch versucht, um Hilfe zu schreien. Dann drückte Kübler ihm den Hals zu – so stark, dass Simons Kehlkopf mehrfach brach. Deswegen und wegen dem Knebel in seinem Mund erstickte Simon K.
«Aus einem harmlosen Deal hat sich ein Tötungsdelikt entwickelt», so Kübler. «Es lief alles aus dem Ruder. Ich wollte ja nur, dass er sich beruhigt.»
Kübler zeigt sich dem Obergericht Zürich grundsätzlich geständig. Einen direkten Tötungsvorsatz gibt er jedoch nicht zu. Es kam auch kein Wort des Bedauerns kam über seine Lippen.
Er will nicht in die Freiheit
Der verwahrte Sexualmörder selber sieht für sich keine Zukunft mehr. Seit 16 Jahren leide er unter Hepatitis C. Die Krankheit lässt er aber nicht behandeln, damit er bald stirbt, wie er weiter ausführte. Er will auch nicht mehr in die Freiheit.
Das Urteil gegen Roland Kübler folgt am Abend.
Der Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt. Mitarbeiter des Strafvollzugs und des Psychiatrischen Dienstes wurden der fahrlässigen Tötung verdächtigt, weil Kübler den jungen Mann schon zuvor der Tat sexuell belästigte. Die Mitarbeiter hätten die Lage falsch eingeschätzt, so der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft verzichtete später auf eine Klage gegen die Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung. Das Tötungsdelikt hätte nicht vorausgesehen werden können.
Etwas anderes als lebenslängnlich und Verwahrung lasse sich nicht begründen.
Der Verurteilte muss den Eltern des ermodeten 25-Jährigen je 60000, den Geschwistern je 10000 Franken Genugtuung zahlen.
Etwas anderes als lebenslängnlich und Verwahrung lasse sich nicht begründen.
Der Verurteilte muss den Eltern des ermodeten 25-Jährigen je 60000, den Geschwistern je 10000 Franken Genugtuung zahlen.