Erst Anfang Dezember hat der Zürcher Stadtrat Drohnen im öffentlichen Raum verboten. Die möglichen Einsatzgebiete wurden dadurch stark eingeschränkt: Man durfte die beliebten Luftfahrzeuge nur noch über Privatgrundstücken fliegen lassen – mit Zustimmung des Landbesitzers.
Jetzt hat das Polizeidepartement den Entscheid gekippt. «Modellluftfahrzeuge wie Modellhubschrauber, Multikopter und Modellflugzeuge erfreuen sich grosser Beliebtheit. Deshalb regelt der Stadtrat deren Betrieb neu und setzt vor allem auf die Eigenverantwortung der Pilotinnen und Piloten», heisst es in einer entsprechenden Mitteilung.
Bestimmungen des Bundes reichen aus
Dass die Stadt zurückkrebst, hat auch mit den übergeordneten Gesetzen zu tun: «Grundsätzlich hat der Bund die Sicherheit des Luftraums umfassend geregelt», sagt Sprecher Robert Soós in der «NZZ». Diese Bestimmungen seien ausreichend.
Das Reglement tritt am 1. April 2015 in Kraft. Allerdings bleibt es verboten, mit der Drohne über Menschenansammlungen zu fliegen. (bö)