Messerfuchtler von Zürich
Gemeinderat Mario Babini blau am Steuer

Die Polizei hat den Zürcher Gemeinderat Mario Babini betrunken am Steuer erwischt. Zudem fuhr er wiederholt ohne Haftpflichtversicherung herum. Dafür muss er jetzt über 5000 Franken zahlen.
Publiziert: 20.07.2016 um 09:44 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 03:41 Uhr
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Inszeniert sich gerne: Mario Babini kurz vor seinem Ausschluss aus der SVP der Stadt Zürich.
Foto: Joseph Khakshouri

Der parteilose Zürcher Gemeinderat Mario Babini ist erneut mit der Zürcher Justiz in Konflikt geraten - diesmal als Blaufahrer. Gemäss einem jetzt eröffneten und rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft I für besondere Untersuchungen ist Babini in der Nacht auf den 28. April 2015 mit seinem Auto erheblich angetrunken durch die Stadt Zürich gefahren.

Er war um 5.25 Uhr auf der Hohlstrasse in Richtung Langstrasse unterwegs, als er bei der Verzweigung Marmorgasse von der Polizei gestoppt wurde. Er hatte laut Strafbefehl mindestens 1,03 Promille Alkohol im Blut.

Mehrere Wochen ohne Haftpflicht

Allerdings blieb es nicht nur bei der vorsätzlichen Blaufahrt. Aufgrund der Polizeikontrolle kam heraus, dass Babini über mehrere Wochen hinweg wiederholt herumgefahren war, obwohl der Analyst über keine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mehr verfügte. Allfällige Unfallopfer hätten daher in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.

Die zuständige Staatsanwältin Judith Vogel hat Babini wegen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie mehrfachem fahrlässigen Fahren ohne Haftpflichtversicherung zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 270 Franken - insgesamt 13'500 Franken - verurteilt. Hinzu kommt eine Busse von 2'700 Franken, die der Ex-SVP-Politiker bezahlen muss. Genauso wie die Verfahrenskosten von rund 2'400 Franken.

Keine Strafe für Messerfuchtelei

Babinis Alkoholkonsum hatte ihn schon früher in Schwierigkeiten gebracht. Er wurde Ende Juni 2014 von der Polizei festgenommen, da er in einer Zürcher Bar in angetrunkenem Zustand herumgepöbelt hatte. Dabei soll er mit einem Messer herumgefuchtelt haben.

Bereits einen Monat zuvor soll er an der Bederstrasse eine Bierflasche gegen die Windschutzscheibe eines fahrenden Autos geworfen haben.

Babini verbrachte 101 Tage in Untersuchungshaft und hätte sich im März 2015 wegen Drohung, Tätlichkeiten, Sachbeschädigung und weiteren Delikten vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten sollen.

Es stand aus der Sicht der Staatsanwaltschaft aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens damals sogar die «kleine Verwahrung» zur Debatte. Doch daraus wurde nichts, da die Geschädigten kurz vor dem Prozess ihre Anträge zurückzogen.

Dank eines ergänzenden psychiatrischen Gutachtens kam der heute 59-jährige Gemeinderat auch um eine Massnahme herum. Im Gutachten hiess es, dass Babini wieder geistig gesund sei und keinen Klinikaufenthalt mehr brauche. (SDA)

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