Das Bezirksgericht Zürich hat sein Urteil gefällt. Die vier Quälschwestern von Entlisberg kriegen bedingte Geldstrafen und Bussen.
Nur zwei der vier Quälschwestern waren aber vor dem Bezirksgericht anwesend. Marianna A.* (25) und Gordana A.* (33). Die 23-jährige Azra Z.* liess sich mit einem ärztlichen Zeugnis entschuldigen. Die 29-jährige Ganimete A.* schwänzte den Prozess.
Der Richter verurteilte die reuige Marianna zu einer bedingten Strafe von 180 Tagessätzen – das sind 14400 Franken. Ausserdem muss sie insgesamt 6000 Franken Schadenersatz und Genugtuung zahlen. Das Urteil liegt damit sogar über dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Ganimete wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen verdonnert. Ausserdem muss sie 600 Franken Schadenersatz bezahlen.
Nur der Gehilfenschaft für schuldig befunden hat der Richter Gordana und Azra. Ihnen könne eine Mittäterschaft nicht klar nachgewiesen werden. Er blieb unter den Anträgen des Staatsanwalts. Gordana wurde zu 100 Tagessätzen (11000 Franken) bedingt verurteilt. Azra wurde eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen (4000 Franken) aufgebrummt.
Der Richter sagte zu den Verurteilten: «Sie haben Ihre Lektion bitter gelernt und sind mit Verachtung gestraft worden.» Ausserdem, hielt er fest, sei ein Teil der Strafe die mediale Aufmerksamkeit gewesen.
* Name der Redaktion bekannt