Also doch!
Kapo Zürich bestätigt Einsatz von Staatstrojaner

Hacker haben sich Zugriff auf sensible Daten der italienische Softwarefirma «Hacking Team» verschafft und diese veröffentlicht. Jetzt muss die Kantonspolizei Zürich den Kauf einer umstrittenen Technologie zugeben.
Publiziert: 07.07.2015 um 20:35 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:27 Uhr

Zum Überwachen von E-Mails, Internettelefonie und dergleichen hat die Zürcher Kantonspolizei eine spezielle Software. Diese auch als «Staatstrojaner» bezeichnete Technologie kaufte sie bei der italienischen Firma «Hacking Team» ein, wie nach einem Hacker-Angriff im Internet aufgetauchte Dokumente nahelegen.

Die Kapo-Medienstelle bestätigte heute Abend einen Bericht von Blickamabend.ch über die Software-Anschaffung. Diese sei «auf normalem Weg» erfolgt, nämlich auf Anordnung der Sicherheitsdirektion. Der Einsatz von technischen Überwachungsmassnahmen sowie die Kommunikationsüberwachung sind laut Mitteilung in der Strafprozessordnung geregelt.

Die Software wird laut Kapo ausschliesslich im Rahmen von konkreten Strafverfolgungen eingesetzt und erfolgt jeweils auf Anordnung des Zwangsmassnahmengerichts.

Eingesetzt wird die Software in konkreten Strafverfahren. Ihre Anwendung muss vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet werden. Die Programmierung wird so vorgenommen, dass «ausschliesslich die im Einzelfall genehmigten Kommuniktionsapplikationen» wie E-Mail, Internettelefonie oder Chat überwacht würden, so die Kapo.

Eine flächendeckende Überwachung verschlüsselter Bereiche im Internet stehe nicht zur Diskussion. Der Einsatz zur Prävention komme somit nicht in Frage. Dafür gäbe es auch keine gesetzliche Grundlage, schreibt die Kapo.

Massnahmen wie die Überwachungssoftware müssten auch dann zum Einsatz kommen, wenn Beschuldigte verschlüsselte Technologien anwendeten, schreibt die Kapo. Erst jüngst hat Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) im Rahmen der Präsentation der Legislaturziele betont, das Schritthalten mit der technologischen Entwicklung der Kriminalität sei von grosser Wichtigkeit.

Die Anschaffung der Überwachungssoftware geht laut Kapo zurück auf zwei Verfahren von 2013. Die Strafverfolgungsbehörden hatten sich mit schwerster Drogenkriminalität und Geldwäscherei zu befassen. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete damals die Überwachung verschlüsselter Internetkommunikation an, die vom Zwangsmassnahmengericht auch bewilligt wurde. (SDA/noo)

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