Hammerschlag für Ex-BDP-Politiker J. G.! Das Strafgericht Schwyz verurteilt den ehemaligen St. Galler Ständeratskandidaten wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung und wegen sexueller Belästigung.
Er wird mit einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestraft. 24 Monate sind bedingt, ein halbes Jahr muss G, in den Knast.
Die Vergewaltigungs-Vorwürfe erhoben zwei Frauen. Erstens seine Ex-Assistentin: G. soll die Frau auf seinem Boot, auf dem Zürichsee im Kanton Schwyz, genötigt haben, später im Ferienhaus im Tessin gar vergewaltigt haben (Blick.ch berichtete). Die Ex-Assistentin erhält insgesamt 15'000 Franken Genugtuung zugesprochen.
Zweitens eine Frau, die er über eine Partnervermittlung kennenlernte: Sie soll er aufs Boot gelockt, dort vergewaltigt haben. Danach traf sich die Frau aber noch dreimal mit G..
«Aussagen der Opfer glaubhaft»
Strafgerichtspräsident Ruedi Beeler teilte mit, das Gericht habe auf die Ausführungen der Opfer abgestellt, «welche aus glaubhaft erachtet werden».
Der Staatsanwalt hatte eine teilbedingte Strafe von drei Jahren gefordert, ein Jahr hätte G. absitzen sollten. (spi)